BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/AVK/133/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme eine Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Stefanie Luxenburger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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07.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V dürfen nur noch der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 b und § 7 Abs. 2 f der Hauptsatzung der Gemeinde Broderstorf
- bis zu einer Wertgrenze von 100,- € der Bürgermeister
- ab 100,- € – 1.000,- € der Hauptausschuss.
Da der Hauptausschuss für diese Spendenannahme nicht extra einberufen werden muss, kann die Spende auch durch die Gemeindevertretung angenommen werden.
Folgende Geldspende ist am 04.07. und 09.08.2018 für die Gemeinde Broderstorf eingegangen:
- Transportunternehmen Spickermann GmbH100,00 €für die Förderung kultureller 18184 Broderstorf OT Neu Pastow Zweck -700 Jahrfeier Pastow
- Insolvenzverwalter RAe Dr. Gelpcke, Rostock1.700,00 €für die Förderung des Fremdgeldauskehr LPG Broderstorf i.L. für die Brandschutzes Nacht 5./6.02.1995 LPG Broderstorf
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.11.2018 die Annahme der unter Nr. 1 und 2 aufgeführten Spenden im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V von
- Transportunternehmen Spickermann GmbH100,00 €für die Förderung kultureller 18184 Broderstorf OT Neu Pastow Zweck -700 Jahrfeier Pastow
- Insolvenzverwalter RAe Dr. Gelpcke, Rostock1.700,00 €für die Förderung des Fremdgeldauskehr LPG Broderstorf i.L. für die Brandschutzes Nacht 5./6.02.1995 LPG Broderstorf
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeitig werden die Spenden auf dem Verwahrkonto 28100.379910 und 12600.397710 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf werden diese zur Verwendung auf das Produktkonto 28100.462900 und 12600.462900 (sonstige laufende Erträge), Teilhaushalt 1 und Teilhaushalt 2 umgebucht.
Nicht zweckgebundene und nicht verbrauchte Spenden werden ins nächste Jahr vorgetragen.
