BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/AVK/133/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V rfen nur noch der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 b und § 7 Abs. 2 f der Hauptsatzung der Gemeinde Broderstorf

 

-          bis zu einer Wertgrenze von 100,- € der Bürgermeister

-          ab 100,- 1.000,- € der Hauptausschuss.

 

Da der Hauptausschuss für diese Spendenannahme nicht extra einberufen werden muss, kann die Spende auch durch die Gemeindevertretung angenommen werden.

 

Folgende Geldspende ist am 04.07. und 09.08.2018r die Gemeinde Broderstorf eingegangen:

  1. Transportunternehmen Spickermann GmbH100,00 €r die Förderung kultureller 18184 Broderstorf OT Neu Pastow                                                        Zweck -700 Jahrfeier Pastow

 

  1. Insolvenzverwalter RAe Dr. Gelpcke, Rostock1.700,00 €r die Förderung des Fremdgeldauskehr LPG Broderstorf i.L. für die                                          Brandschutzes          Nacht 5./6.02.1995 LPG Broderstorf                                                          

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf  beschließt in ihrer Sitzung am 07.11.2018 die Annahme der unter Nr. 1 und 2 aufgeführten Spenden im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V von

 

  1. Transportunternehmen Spickermann GmbH100,00für die Förderung kultureller 18184 Broderstorf OT Neu Pastow                                                        Zweck -700 Jahrfeier Pastow

 

  1. Insolvenzverwalter RAe Dr. Gelpcke, Rostock1.700,00 €für die Förderung des Fremdgeldauskehr LPG Broderstorf i.L. für die                                          Brandschutzes                     Nacht 5./6.02.1995 LPG Broderstorf             

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: 

Derzeitig werden die Spenden auf dem Verwahrkonto 28100.379910 und 12600.397710 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf werden diese zur Verwendung auf das Produktkonto 28100.462900 und 12600.462900 (sonstige laufende Erträge), Teilhaushalt 1 und Teilhaushalt 2 umgebucht.

Nicht zweckgebundene und nicht verbrauchte Spenden werden ins nächste Jahr vorgetragen.

 

 

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