BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/934/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr.22 der Gemeinde Sanitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Freese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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07.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz hat in ihrer Sitzung am 12.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 „Wohngebiet an der Hasenkuhle“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.07.2018 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Nachfrage nach Wohnraum in Sanitz ist weiterhin hoch und konnte bisher auch nicht durch die ausgewiesenen Wohnbaugebiete gedeckt werden. Zur Sicherung der weiteren Entwicklung der Gemeinde wurden in der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes weitere Wohnbauflächen ausgewiesen, um den Bedarf der Bevölkerung langfristig zu sichern.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 22 soll die Entwicklung eines Allgemeinden Wohngebietes erfolgen, in dem vorwiegend Einfamilien- oder Doppelhäuser errichtet werden sollen. Im Plangebiet befindet sich ein Birkenwäldchen, dass in das grünordnerische Konzept aufgenommen wird. Das bewegte Relief und eine intensive Durchgrünung gewährleisten ein städtebaulich attraktives Quartier.
Aufgrund der Lage des Plangebietes sind weiterführende Untersuchungen durchzuführen. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind auch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Die Nähe des Plangebietes zur Bahnlinie Rostock – Tessin sowie zum Sportplatz und der Schießhalle im Osten erfordern genauere Betrachtungen in Bezug auf Lärmemissionen. Im Rahmen des Planverfahrens sind in einer Schalltechnischen Untersuchung die zu erwartenden Schallimmissionen zu ermitteln und zu bewerten, um ggf. Maßnahmen zum aktiven oder passiven Schallschutz festzusetzen.
Weiterhin ist das genannte Birkenwäldchen, das früher als Hausmülldeponie genutzt wurde, als Altlastenverdachtsflächen bekannt und soll daher im Rahmen des Planverfahrens besonders berücksichtigt werden. Eine Baugrund- und Altlastenuntersuchung wird durch das Büro IBURO aus Rostock durchgeführt.
Bereits vor der Erarbeitung des Vorentwurfs wurde ein weiteres Hauptaugenmerk auf die Kooperation und Abstimmung zwischen dem privaten Grundstückseigentümer des Bebauungsplangebiets Nr. 22, der Gemeinde sowie den künftigen Nachbarn im angrenzenden Wohngebiet „Am Katswall“ gelegt. Am 15. Mai 2018 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt, bei der ein erster städtebaulicher Entwurf vorgestellt wurde und die Anwohner des Wohngebiets „Am Katswall“ ihre Anregungen dazu einbringen konnten, die nun Beachtung im vorgelegten Vorentwurf finden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im regulären Verfahren. Mit dem vorliegenden Vorentwurf wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Dabei wird den Bürgern Gelegenheit zur Erörterung der Planung und zur Stellungnahme gegeben. Die TÖB werden zur Äußerung über den Umfang der durchzuführenden Umweltuntersuchungen aufgefordert. Der Umweltbericht wird daraufhin um die notwendigen gutachterlichen Aussagen und die Bestimmung von Ausgleichmaßnahmen zum nachfolgenden Entwurf der Planung ergänzt.
Das Plangebiet befindet sich im Südwesten des Hauptortes Sanitz. Es wird begrenzt im Norden durch die Bahnlinie Rostock – Tessin, im Osten durch das neue Wohngebiet „Am Katswall“, im Süden durch den Groß Lüsewitzer Weg sowie im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.11.2018,
dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 für das „Wohngebiet an der Hasenkuhle“ im Südwesten des Hauptortes Sanitz der Gemeinde Sanitz ohne Einwände oder Anregungen zuzustimmen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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931,3 kB
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