BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/937/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

In der Sitzung des Bauausschusses Poppendorf am 17.10.2018 wurde über die Möglichkeit einer Verkehrsberuhigung für den Bereich Straße an den Garagen/ Einmündung in die Dorfstraße bei Haus Nr. 44 bzw. 48 gesprochen, da die angedachte Einbahnstraßenregelung nicht zum Tragen kommt.

Mit dem Ingenieurbüro Voss & Muderack hatte die Gemeinde bereits einen Vor-Ort-Termin gemacht.

 

Die Straße wurde im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Poppendorf mit Fördermitteln im November 2013 fertiggestellt. Die Bindefrist beträgt 12 Jahre, besteht also noch. Daher muss die Zustimmung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) zur geplanten Aufpflasterung oder Ähnlichem eingeholt werden.

 

Das Ingenieurbüro müsste einen Planungsauftrag erhalten, der Planungsentwurf mit dem Landkreis und dem StALU MM abgestimmt werden, und dann könnten Kostenangebote eingeholt werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12. November 2018, mit der Planung der Verkehrsberuhigung in der Dorfstraße Poppendorf zwischen den Häusern 44 und 48 das Ingenieurbüro Voss & Muderack GmbH zu beauftragen. Grundlage des Honorars ist die aktuelle HOAI.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Verkehrsberuhigung in der Dorfstraße Poppendorf ist nicht geplant. Es wird sich um eine Art der Aufpflasterung handeln. Die Maßnahme ist als Investition anzusehen, denn es handelt sich nicht um eine Unterhaltungs- oder Reparaturmaßnahme.

Über die voraussichtlichen Kosten lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts Konkretes sagen. Es sollte aber von 15.000 € ausgegangen werden.

Im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Poppendorf stehen auf dem Produktkonto 54100.0960000/ 7853200 noch 989.476,01 € zur Verfügung. Hier war vorrangig die Planung und Erschließung des neuen B-Plangebietes 3-2 vorgesehen, das aber aktuell noch nicht beplant wird.

Es stehen also ausreichend Finanzmittel zu Verfügung.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Gemarkung Poppendorf, Flur 1, Flurstücke 78/2 und 82/7 – Straßenfläche im Eigentum der Gemeinde Poppendorf

 

 

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Anlagen

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