BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/BAU/917/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Auf dem Amtsgebiet ist eine Ausgleichspflanzungr sieben gefällte Birken und eine gefällte Pappel notwendig. Die Birken standen unmittelbar neben dem zum Nachbargrundstück der KITA liegenden Zaun, der aufgrund von Schäden erneuert werden musste. Bei diesen notwendigen Arbeiten tten die Bäume trotz vorsichtiger Bauweise Schaden genommen. Bei ihrer Erhaltung erschien es kaum möglich, den Zaun zu ersetzen. Weiteres Dickenwachstum der Stämme der noch relativ jungen Bäumetten zudem den Zaun weiter beschädigt. Die zur Fällung beantragte Pappel war Bestandteil der benachbarten Birkenreihe. Aufgrund der für Pappeln typischen Abwürfe von vitalen und voll belaubten Ästen stellte diese Baumart eine latente Gefahr auf der Spielfläche eines Kindergartens dar.

Aufgrund der Größe wurde für die Fällung der sieben Birken und der Pappel bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Fällgenehmigung beantragt. Der Genehmigungsbescheid wurde am 26.05.2017 mit der Auflage erteilt, als Ausgleich acht standortgerechte Laubbäume am betroffenen Standort oder in der Ortslage Broderstorf zu pflanzen. Bezüglich des Laubbaumes empfiehlt sich die Beschaffung einer Winterlinde (Tilia cordata), da sich diese durch ihre Widerstandsfähigkeit auszeichnet.

Der Amtsausschuss wird gebeten, eine Empfehlung bezüglich des Pflanzstandortes zu geben.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt in der Sitzung am 29.11.2018, dass als Ausgleich für die Fällung von sieben Birken und einer Pappel auf dem Gelände der KITA acht Winterlinden (Tilia cordata) auf folgendem Standort gepflanzt werden:

 

 

 

Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, den Auftrag auszulösen und zu unterschreiben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Beschaffung, Pflanzung und Anwachspflege fallen Kosten von geschätzt 5.600 EUR an. Finanzielle Mittel stehen hierfür für das Haushaltsjahr 2018 im TH 2 auf dem Produktkonto 11401.7857100 (Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement; Auszahlung für bewegliche Sachen des Anlagevermögens) zur Verfügung.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine.

 

 

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