BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/945/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließung der Gewerbeflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 3 der Gemeinde Roggentin im Bereich der Straße Zum Bornkoppelweg, Beschluss zur Planung der Regenwasserableitung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss Roggentin
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Roggentin
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.12.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeinde Roggentin hat die Planung für die Erschließung der Gewerbeflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 3 im Bereich der Straße Zum Bornkoppelweg beauftragt und beim Landesförderinstitut M-V einen Fördermittelantrag gestellt.
Aufgrund des Umfanges der geplanten Baumaßnahme muss für die Planung eine baufachliche Prüfung nach LHO § 44 ZBau erfolgen. Diese Prüfungen nehmen das Straßenbauamt Stralsund für den Teil Straßenbau und das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) für die Niederschlagsableitung vor.
Bezüglich der Niederschlagsableitung fand auf Wunsch des Planungsbüros am 09.11.2018 eine Beratung statt. Die Nordwasser GmbH hat eine maximale Einleitmenge in das bestehende Netz im Ahornring von 500 l/s genehmigt.
Lt. Information des Planers müssen 1.300 l/s zurückgehalten werden, um diese genehmigte Spitzenabflussmenge einhalten zu können. In die Ermittlung der Niederschlagsmengen mussten alle befestigten und unbefestigten Flächen des B-Plan-Gebietes einbezogen werden. Die Rückhaltung lässt sich über Staukanäle und/ oder Regenrückhaltebecken realisieren oder über Auflagen, dass die zukünftigen Grundstückserwerber nur eine bestimmte Niederschlagsmenge einleiten dürfen und deshalb ihrerseits auf ihrem Grundstück für eine Rückhaltung sorgen müssen.
Für ein Regenrückhaltebecken müssen ca. 2.000 m² Fläche zur Verfügung gestellt werden. Ein Stauraumkanal (DN 1.000 bis DN 1200) ist über die erforderlich lange Strecke (rd. 1.400 m) sehr kostenintensiv und verursacht für den späteren Betreiber (Nordwasser) einen erhöhten Unterhaltungsaufwand. Daher empfiehlt Nordwasser die Prüfung von dezentralen Maßnahmen wie Baumrigolen, Rigolen, Gründächer usw.
Im Ergebnis der Beratung am 09.11.2018 wurde Folgendes festgelegt:
Um die Gesamteinleitmenge zu reduzieren, soll an der Kreuzung Zum Bornkoppelweg/ Planstraße X die Einleitmenge in das geplante neue Regenwassersystem auf einen Spitzenabfluss von 50 l/s festgelegt werden. Das bedeutet, dass bei einer späteren Erschließung der privaten Grundstücke der Mischwerke mit Einleitung in das Regenwassersystem Rückhaltungen erforderlich werden. Das ist aber dann Sache der privaten Grundstückseigentümer.
Durch diese Variante reduziert sich das Volumen des zurückzuhaltenden Niederschlages im betrachteten Erschließungsgebiet der Gemeinde deutlich (von 1.300 l/s auf ca. 600 l/s).
Die Rückhaltung soll vorzugsweise durch einen Staukanal erfolgen und – sofern die Kosten immer noch deutlich über denen der Kostenschätzung liegen sollten – über ein Regenrückhaltebecken.
Das Regenrückhaltebecken sollte gegenüber des Unternehmens Transgourmet (südlich der Straße Zum Bornkoppelweg) angeordnet werden.
Hinweis: Es gibt keinen Anschlusszwang für Niederschlagswasser. Insofern ist es theoretisch möglich, dass einige Firmen einen Teil des Niederschlagswassers auf ihrem Grundstück zurückhalten/ zur Versickerung bringen wollen. Dadurch wäre eine Überdimensionierung des Kanalnetzes möglich, aber nicht zu vermeiden. Das wäre nur möglich, wenn grundsätzlich bei den Verkäufen nur eine begrenzte Einleitmenge vorgegeben wird. Da die meisten Grundstücke i. M. 3.000 m² groß sind, kann das aber schwierig werden. Die tatsächliche Einhaltung lässt sich auch schwer kontrollieren. Außerdem stellt so eine Forderung ein Hindernis beim Verkauf dar. Deshalb soll diese Variante nicht weiterverfolgt werden.
Für die Erschließung bezüglich Regen-, Schmutz- und Trinkwasser muss ein Vertrag zwischen dem Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV), der Nordwasser GmbH und der Gemeinde Roggentin als Erschließungsträger zur Begleitung der Planung und Übernahme der Anlagen abgeschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03. Dezember 2018, die Ableitung des Niederschlagswassers wie im Sachverhalt geschildert planen zu lassen. Der Regenwasserkanal in der Straße Zum Bornkoppelweg endet nach der Straßenkreuzung mit der Planstraße X. An dieser Stelle wird die Einleitmenge mit einem Spitzenabfluss von 50 l/s festgelegt.
Die Rückhaltung von Niederschlag im betrachteten Erschließungsgebiet erfolgt vorzugsweise über Staukanäle und bei Bedarf über ein Regenrückhaltebecken, welches südlich der Straße zum Bornkoppelweg gegenüber von Transgourmet angeordnet werden soll.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03. Dezember 2018, dass der Bürgermeister und sein Stellvertreter bevollmächtigt werden, den Vertrag zwischen WWAV, Nordwasser und Gemeinde Roggentin über die Planung, Durchführung und Finanzierung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs-Erschließungsmaßnahmen und deren Übernahme durch den WWAV für die Gewerbeflächen im B-Plan Nr. 3 der Gemeinde Roggentin beidseitig der Straße Zum Bornkoppelweg zu unterschreiben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Roggentin stehen für den Ausbau der Straße Zum Bornkoppelweg und die Erschließung der angrenzenden Gewerbeflächen für 2018 noch 996.924,68 € zur Verfügung. Dieser Betrag wird jedoch in der aktuellen Nachtragshaushaltsplanung reduziert und für 2019 werden 2.100.000 € auf dem Produktkonto 54100.0960000/ 7853200 geplant.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Betroffen sind die gemeindeeigenen Flurstücke gemäß Auszug aus der beiliegenden Flurkarte, gelb markiert
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
446,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
893 kB
|
