BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/950/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Der Ortsteil Fresendorf wird bisher nicht vom Schulbus angefahren. Aktuell gibt es 11 Kinder in Fresendorf, die mit dem Schulbus fahren würden. Dem Bürgerbeauftragten des Landkreises liegt eine Petition einiger Fresendorfer Anwohner vor, die bitten, dass auch Fresendorf vom Schulbus angefahren wird.

Die Absicherung des Schülerverkehrs ist Sache des Landkreises. Allerdings müssen die betreffenden Kommunen die Voraussetzungen wie Straßen, Wendemöglichkeiten und Haltestellen schaffen.

Derzeit fahren oder laufen die Kinder entweder bis nach Kösterbeck zur Bushaltestelle (keine Beleuchtung und kein Gehweg an der Strecke) oder werden von ihren Eltern gefahren.

 

Die Fahrbahnen in Fresendorf sind sehr eng, sodass ein Befahren mit dem Bus sehr schwierig ist und in jedem Fall nur eine Zwischenlösung darstellen kann. Es fanden zwei Befahrungen mit rebus statt. Die letzte am 07.11.2018 ergab, dass ein 12 m langer Standardomnibus fahren kann geradeaus in die Ortslage Straße Am Schlossberg, weiter Zum Hopfenhof und über die Betonspurbahn, wenn die Kurve von Zum Hopfenhof Richtung Spurbahn noch etwas befestigt wird.

Die provisorische Bushaltestelle soll an der Spurbahn vor dem letzten Grundstück angelegt werden (Flurkartenauszug als Anlage). Ohne provisorische Haltestelle mindestens 8m Hochbord

(+ Absenker) und in einer Breite von 1,50 m befestigt erhält rebus keine Genehmigung vom Landkreis, das Haltestellenschild aufzustellen.

Nach Fertigstellung dieser Arbeiten erfolgt eine abschließende Befahrung durch rebus, um festzustellen, ob die Befahrbarkeit gegeben ist oder noch nachgearbeitet werden muss.

 

Rebus würde nach dem Jahreswechsel ab 07. Januar 2019 durch Fresendorf fahren.

 

Aufgrund des hohen Termindrucks und der Verantwortung der Gemeinde gegenüber ihren Bürgern können für diese Arbeiten keine drei Angebote eingeholt werden. Es ist geplant, mit einer kleineren Firma aus dem Amtsbereich, die die Arbeiten auch noch bis Weihnachten ausführen würde, einen Ortstermin zu vereinbaren und ein Kostenangebot einzuholen.

 

Um eine dauerhafte Lösung zu schaffen, möchte die Gemeinde Roggentin eine Buswendeschleife mit einigen Parkplätzen bauen. In diesem Zusammenhang soll auch gleich das Löschwasserproblem gelöst werden, indem eine Zisterne als unterirdischer Löschwasserbehälter bei der Wendeschleife gebaut wird.

r dieses Bauvorhaben muss ein Planungsbüro beauftragt werden. Falls Fördermittel eingeworben werden sollen, müssen drei Büros angefragt werden. Allerdings ist dann frühestens im Jahr 2020 mit einem Förderbescheid zu rechnen, wenn überhaupt.

 

Seitens des Amtes wird vorgeschlagen, von einem Planungsbüro als Direktvergabe auf Basis der HOAI die Leistungsphasen 1 und 2 erarbeiten zu lassen. Mit der Leistungsphase 2 liegt eine

1. Kostenschätzung vor. Auf dieser Grundlage können dann drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Will die Gemeinde keine Fördermittel beantragen, ist sie nicht zur Einholung mehrerer Angebote verpflichtet, sofern die HOAI Basis ist.

 

Folgende Planungsbüros werden der Gemeinde vorgeschlagen:

  • Ingenieurbüro Jörn Meyer,
  • Ingenieurbüro Krüger & Sell GbR,
  • VEAPlan.

Alle drei Büro sind dem Amt und z. T. der Gemeinde Roggentin als zuverlässig bekannt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03. Dezember 2018, in Fresendorf vor dem Grundstück in der Gemarkung Fresendorf, Flur 1, Flurstück 116 eine provisorische Bushaltestelle noch im Jahr 2018 anlegen zu lassen sowie den Kreuzungsbereich Betonspurbahn/ Zum Hopfenhof mit Schotter weiträumiger zu befestigen. Aufgrund der Dringlichkeit und der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeitspanne stimmt die Gemeinde Roggentin zu, dass nur ein Kostenangebot eingeholt wird. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den entsprechenden Auftrag zu unterschreiben, sofern das Angebot den vergleichbaren Preisen entspricht.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03. Dezember 2018,

für die Planung einer Buswendeschleife einschließlich des Baus von fünf Pkw-Stellflächen und einer Löschwasserzisterne das Planungsbüro ………………………….. (bitte in der GV entscheiden) mit den Leistungsphasen 1 und 2 zu beauftragen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterschreiben, sofern das Angebot auf der HOAI basiert.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

3. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03. Dezember 2018,

eine Baugrunduntersuchung für die Planung einer Buswendeschleife einschließlich des Baus von       fünf Pkw-Stellflächen und einer Löschwasserzisterne zu beauftragen. Dazu sind in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro drei Baugrund-Ingenieurbüros anzufragen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen und den entsprechenden Auftrag zu unterschreiben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für das Provisorium sind keine Mittel geplant. Die provisorische Haltestelle wird voraussichtlich als Investition gewertet und dann im Teilhaushalt 2 auf dem Produktkonto 54100.0960000/ 7853200 verbucht werden. Hier stehen aktuell noch 996.924,68 € zur Verfügung, die für die Erschließung der Gewerbegebietsflächen an der Straße Zum Bornkoppelweg geplant sind.

Im Nachtragshaushalt wird dieser Betrag auf 200.000 € reduziert, da in diesem Jahr keine Baukosten mehr anfallen.

Die Finanzierung des Provisoriums ist gesichert.

 

Der Bau einer Wendeschleife und Löschwasserzisterne ist für 2019 im Nachtragshaushalt der Gemeinde Roggentin im Teilhaushalt 2 auf dem Produktkonto 54100.0960000/ 7853200 (Wendeschleife und Parker) bzw. 12600.0960000/ 7859000 (Löschwasserzisterne) mit jeweils              200 T€ bzw. 70 T€ geplant.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Straßenflurstücke der Gemeinde sind in der Gemarkung Fresendorf, Flur 1,

Flurstücke 98/0 und 123/0 – für Haltestelle und Befestigung Kurvenbereich

 

Gemarkung Fresendorf, Flur 1, Flurstück 86/0 – steht in Privateigentum. Es handelt sich um die Ackerfläche nördlich der Zufahrtstraße unmittelbar vor dem Ortseingang.

Diese Fläche kommt für die Wendeschleife und Löschwasserzisterne in Betracht. Die Verhandlungen mit den Eigentümern müssen über das Amt Carbäk aufgenommen werden. Dabei soll nach Möglichkeit ein Flächentausch vorgenommen werden.

 

 

 

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Anlagen

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