BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/954/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Billigung des Vorentwurfs der 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Roggentin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Freese
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bauausschuss Roggentin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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03.12.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 06.11.2017 beschlossen, für den Flächennutzungsplan eine 2. Änderung und Berichtigung durchzuführen.
Die wesentlichen Planungsziele liegen
a) in einer grundsätzlichen Überprüfung der Darstellungen zu den Wohnbauflächen und der Ausweisung neuer Wohnbauflächen,
b) in der Überprüfung der weiteren Darstellungen des Flächennutzungsplans auf ihre Aktualität und gegebenenfalls deren Anpassung,
c) in der Übernahme der Berichtung der Darstellungen, die sich aus verschiedenen Änderungen von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ergeben und
d) in der Bewältigung der Umweltbelange im Rahmen der Umweltprüfung.
Weiterhin beabsichtigt die Gemeinde Roggentin die Lagegunst der Grundstücke im westlichen Gemeindegebiet zwischen der Bahnlinie und der Autobahn A 19 zu nutzen, um dort Sondergebietsflächen für die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen darzustellen. Derartige Flächen werden auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bei der Vergütung des erzeugten Stroms bevorzugt. Der Gemeinde liegt zudem die Interessensbekundung eines Unternehmens vor, das hier eine entsprechende Anlage errichten möchte. Die Gemeinde wird über die Steuereinnahmen von dieser gewerblichen Nutzung profitieren.
Bei der Darstellung neuer Wohnbauflächen haben sich nach Abwägung aller Belange, vor allen Dingen unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes, naturschutzrechtlicher Einschränkungen und der Flächenverfügbarkeit zwei Standorte in Roggentin südlich der Dorfstraße und in Kösterbeck nördlich der Straße Am Wald herauskristallisiert.
Auf der Grundlage des hier zur Billigung vorliegenden Vorentwurfs sollen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen dabei auch zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2018, den Beschluss über die Billigung des vorentwurfes zur 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplansder Gemeinde Roggentin mit folgenden Punkten zuzustimmen:
1. | Der Vorentwurf zur 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Roggentin und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
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2. | Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen durch Bereithaltung des Vorentwurfs zu jedermanns Einsicht mit entsprechender Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchgeführt werden. |
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3. | Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind sie nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig von der Planungsabsicht zu unterrichten, um Stellungnahme zu bitten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. |
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4. | Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
