BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/958/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Der Bauhof, der in den 90-igern als Konstrukt der Gemeinden Broderstorf und Roggentin gegründet wurde, hat sich bis heute bewährt. Die Basis für den Bauhof war immer die Umsetzung des Solidarprinzips. Haushaltsrechtlich ist der Bauhof dem Amt zugeordnet und wird durch ein Umlageverfahren über die Gemeinden Broderstorf und Roggentin finanziert.

 

Voraussetzung für die Thematik „Entwicklung eines neuen Bauhof-Standortes“ war eine erneute offizielle Willensbekundung der beiden Gemeinden Broderstorf und Roggentin, dass der Bauhof in seiner jetzigen Form weiter bestehen bleiben und einen neuen Standort erhalten soll.

 

Diese Willensbekundung wurde durch die Gemeinden Broderstorf und Roggentin jeweils einstimmig beschlossen. (Broderstorf Beschluss: GV 04/05/2018 vom 04.04.2018; Roggentin Beschluss: 03/07/2018 vom 28.05.2018).

 

Im Haushalt 2018/2019 des Amtes TH 1 wurdenr einen neuen Standort bereits finanzielle Mittel eingestellt (Amt 11403.7852100 Ankauf eines Grundstückes 100.000,-€ und 11403.7852200 Bau eines neuen Bauhofgebäudes 450.000,-€).

 

Der Bauhofausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 über Standortmöglichkeiten r einen neuen Bauhof beraten (ein Vorschlag in Broderstorf und ein Vorschlag in Roggentin) und sich mit Beschluss Nr. 15/01/2018 für das vorgeschlagene Grundstück in der

 

Gemeinde Broderstorf

-          Gemarkung Pastow, Flur 2, Teilfläche mit ca. 5.737 m² aus dem Flurstück 219/5 (in der Anlage 1 farblich gekennzeichnet)

 

mehrheitlich entschieden.

 

Durch die Entscheidung des Bauhofausschusses ist es jetzt erforderlich, dass das durch das Amt anzukaufende Grundstück durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf bestätigt wird, damit die weiteren Schritte zur Umsetzung des Vorhabens eingeleitet werden können.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf bestätigt in ihrer Sitzung am 05.Dezember 2018, das Grundstück in der Gemeinde Broderstorf, Gemarkung Pastow, Flur 2, Teilfläche mit ca. 5.737m² aus dem Flurstück 219/5 als neuen Bauhofstandort unter der Maßgabe der Eignung zu diesem Zweck. Das Amt wird beauftragt, alle damit verbundenen weiteren Schritte einzuleiten. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2018/2019 des Amtes TH 1 wurden für einen neuen Standort finanzielle Mittel eingestellt (Amt 11403.7852100 – Ankauf eines Grundstückes – 100.000,-€ und 11403.7852200 – Bau eines neuen Bauhofgebäudes – 450.000,-€).

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Gemeinde Broderstorf, Gemarkung Pastow, Flur 2, Teilfläche mit ca. 5.737m² aus dem Flurstück 219/5

 

 

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Anlagen

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