BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/953/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur weiteren Verfahrensweise für den Ausbau der Straße An den Kastanien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Broderstorf
|
Entscheidung
|
|
|
05.12.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Am 20.11.2017 hatte Herr Muderack die geplante Baumaßnahme Ausbau der Straße An den Kastanien im Bauausschuss erläutert. Der Protokollauszug liegt als Anlage bei.
Inzwischen wurden die Ausweichstellen als Interimslösung gebaut.
In der Bauausschusssitzung am 20.08.2018 wurde noch einmal zu dem Thema mit folgendem Ergebnis beraten: „Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt in seiner Sitzung am 20.08.2018 der Gemeindevertretung, den Ausbau der Straße „An den Kastanien“ nicht weiter zu verfolgen.“ |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:7 davon anwesend: 5 Ja - Stimmen:5 Nein - Stimmen:0 Stimmenthaltungen:0
Der Ausbau war beim Straßenbauamt (SBA) Stralsund für den Baubeginn 2021 nach der KommStrabauRL M-V angemeldet worden. Es liegt auch ein Prüfvermerk des SBA vom 20.02.2017 mit den voraussichtlichen Fördergeldern für die Jahre 2021 und 2022 vor.
Inzwischen stellt sich die Situation allerdings bezüglich dieser Förderschiene anders dar. Die KommStrabauRL M-V endet zum 31.12.2019. Bisher ist das SBA davon ausgegangen, dass es eine Nachfolgerichtlinie geben wird. Die telefonische Rückfrage beim SBA Stralsund, Frau Waterstradt, ergab jedoch, dass es vom Ministerium aktuell die Aussage gibt, dass die KommStrabauRL M-V ersatzlos entfallen soll. Ob das so bleiben wird, wird die Zukunft zeigen, denn der Bedarf ist sehr hoch. Es gibt Überlegungen, die eingesparten Gelder über eine zweckgebundene Erhöhung der Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes den Kommunen zukommen zu lassen. Das ist aber aktuell noch unklar.
Mit dem IB Voß & Muderack war verabredet worden, dass sich die Gemeinde Broderstorf bis Ende 2018 klar positioniert, ob die weiteren Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt werden sollen oder nicht. Diese Aussage benötigt das Ingenieurbüro, falls ein Fördermittelantrag im Jahr 2019 auf der Basis der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) gestellt werden soll.
Neben der KommStrabau RL M-V gäbe es noch die Möglichkeit der Förderung über ILERL beim Landkreis (siehe Auszug aus dem Bauausschuss-Protokoll vom 20.11.2017).
Die ebenfalls am 20.11.2017 angesprochene Förderung über die Förderrichtlinie GRWI – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur – Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen – greift nur, wenn die Straße An den Kastanien an Neuendorf vorbei bis zum Gewerbegebiet Pastow-Neuendorf geführt wird und dadurch Gewerbeflächen für Neuansiedlungen erschlossen werden. Das ist aktuell eher nicht der Fall.
Dem Amt Carbäk liegen Petitionen von Bürgern der umliegenden Gemeinden vor /(Anlage), die sich gegen den geplanten Straßenausbau richten. Bis Anfang der 1990iger Jahre soll diese Verbindungsstraße lediglich ein Sandweg gewesen sein. Jetzt gehört die Strecke zum Radfernwanderweg.
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.Dezember 2018,
den Ausbau der Straße „An den Kastanien“ nicht weiter zu verfolgen.“
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.Dezember 2018,
im 1. Quartal des Jahres 2019 über eine Prioritätenliste für die Planungen zur Erneuerung diverser Ortsverbindungsstraßen und Straßenreparaturen im Gewerbegebiet zu beraten, um eine langfristige abgestimmte Planung in Gang zu setzen und die Voraussetzungen für das Stellen von Fördermittelanträgen zu schaffen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kostenschätzung aus dem Jahr 2016 der Vorzugsvariante unter Verwendung aller ausgebauten Befestigungsmaterialien geht von Gesamtkosten für Bau, Planung und Grunderwerb in Höhe von brutto 928.800 € aus.
Nach Straßenbaubeitragssatzung fallen voraussichtlich Straßenbaubeiträge an.
Die Planungskosten waren nach der KommStrabauRL M-V nicht förderfähig, bis auf die Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) und die örtliche Bauüberwachung.
Bei anderen Förderrichtlinien sind sie förderfähig, aber es müssen vorher drei Kostenangebote eingeholt werden.
Die voraussichtlichen Kosten stellen sich folgendermaßen dar (Fördersätze noch aus der KommStrabauRL M-V):
Innerörtlich, Länge 415 m
Gesamtbaukosten468.000 €
dar. Zuwendungsfähige Kosten316.300 €
Höhe der Zuwendung 65% - 205.600 €
Eigenmittel138.000 €
Beiträge Dritter124.400 €
Zwischenörtlich, Länge 625 m
Gesamtbaukosten460.800 €
dar. Zuwendungsfähige Kosten421.200 €
Höhe der Zuwendung 55% - 210.600 €
Eigenmittel250.200 €
Beiträge Dritter0 €
Im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Broderstorf stehen auf dem Produktkonto 54100.0960000/ 7853200 für die Leistungsphasen 3-4 für 2018 25.000 € zur Verfügung und für die weitere Planung sind nochmals 25.000 € im Jahr 2019 eingestellt.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstück 83/0 sowie Grunderwerb angrenzender Flächen für den Straßenausbau
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
78,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
209 kB
|
