BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/969/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Datum vom 07.12.2018 den Beschluss (Vergleich) bezüglich des Mediationsverfahrens der Hähnchenmastanlage Fienstorf Herrn Rode zugesandt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat in ihrer Sitzung am 16.08.2017 dem Vergleichsentwurf des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 06.07.2017 unter der Bedingung zugestimmt, dass folgende Punkte in den Vergleich mit aufgenommen werden:

 

-          Rechtsnachfolgeklausel

-          Widerrufsvorbehalt

-          Der Investor verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Gemeinde

 

Diese Punkte wurden nun in den Vergleich eingearbeitet.

 

Herr Rode gibt noch folgende Hinweise:

 

Es gilt zu beachten, dass der Vergleich unverändert unter Ziffer 9 des Vergleiches unter einer aufschiebenden Bedingung steht, d.h. erst mit Erklärung über die Ausnutzung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist das Verfahren dann wirksam durch den Vergleich beendet. Dies sollte im Blick behalten werden für den Fall, dass z. B. durch Drittinterventionen der Betroffenen in einem Eilverfahren das Vorhaben aus anderen Blickwinkeln betrachtet nicht erfolgsversprechend weitergeführt werden kann, z. B. weil ein Eilrechtschutz greift. Ansonsten ist der Beschluss selbst unanfechtbar.

 

Die Beteiligten wurden aufgefordert, sich binnen zwei Wochen ab Zustellung zu diesem Vergleichsvorschlag zu erklären, d.h. als spätestens bis zum 21.12.2018. Nach Zustimmung aller Beteiligten ist der Vergleich geschlossen; hierüber erfolgt gesondert Mitteilung. Der Beschluss wird dann unanfechtbar sein. Doch der Vergleich tritt nur ein, wenn auch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ausgenutzt wird. Ab dann läuft allerdings auch erst die Bindung in der Begrenzung (für die Dauer der 10 Jahre) der Hähnchenmastanlage zu laufen, die vereinbart wurde (vgl. Ziffer 6 des Beschlusses).

Da über diese Thematik bereits in der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Broderstorf am 16.08.2017 beraten und abgestimmt wurde und die o.g. Punkte in den Vergleich mit aufgenommen wurden, haben sich Herr Lange und Herr Jesse gegen die Einberufung einer Sondersitzung entschieden. In der Abfrage per E-Mail haben sich die Gemeindevertreterr den Vergleich ausgesprochen.

 

Es war eine Eilentscheidung des Bürgermeisters (und seines Stellvertreters) gemäß § 39 KV M-V notwendig, da die Frist zum 21.12.2018 ansonsten nicht gewahrt werden konnte. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter müssen im Nachhinein dazu ermächtigt werden, den Beschluss (Vergleich) schriftlich anzunehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in der Sitzung am 09.01.2019, dem Beschluss (Vergleich) des Verwaltungsgerichtes Schwerin vom 07.12.2018 in dem Verwaltungsstreitverfahren Gemeinde Broderstorf gegen Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (Az.: 9 E-GR 2645/16 SN) zuzustimmen.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden gemäß § 39 KV M-V im Nachhinein dazu ermächtigt, den Beschluss (Vergleich) schriftlich anzunehmen, damit die 2-Wochen-Frist zur Zustimmung (21.12.2018) eingehalten werden kann. 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Rechtsstreit stehen im TH 2 auf dem Produktkonto 52100.5625300 keine finanzielle Mittel mehr zur Verfügung.

Die noch anstehenden Kosten können über das Produktkonto 42400.5641100 (Sportstätten und Bäder, Gebäudeversicherungen) gedeckt werden. Dort stehen noch knapp 1.700 EUR zur Verfügung.

 

Sofern die Gemeinde dem Vergleich zustimmt, werden zudem Einnahmen in Höhe von 60.000, 00 EUR (zweckgebunden für die Instandhaltung des öffentlichen Weges) über ein Verwahrkonto generiert (siehe Ziffer 2 des Vergleichs).

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Die zu errichtenden Ausweichtaschen Nr. 4 und 5 befinden sich im Eigentum der Gemeinde Thulendorf. Für die Errichtung ist ein Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Broderstorf und der Gemeinde Thulendorf zu schließen. Nach Herstellung der Ausweichtaschen durch den Investor gehen diese in die Straßenbaulast der Gemeinde über.

In den Gestattungsvertrag sollte daher eine Klausel zur Übernahme der Unterhaltungskosten der Ausweichtaschen durch die Gemeinde Broderstorf aufgenommen werden.

 

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Anlagen

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