BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/965/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Wasseraustritt im Breich der Straße Zur alten Schmiede und des angrenzenden Gehweges - Zustimmung zur Auftragserteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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14.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Seit über einem Jahr besteht das Phänomen, dass Wasser am Ende der Wendefläche der Straße Zur alten Schmiede zwischen den Pflastersteinen des angrenzenden Fußweges regelrecht heraussprudelt.
Lediglich aufgrund des sehr trockenen Sommers und Herbstes ist der Wasseraustritt irgendwann versiegt.
Im letzten Jahr wurde bereits durch Firma BMR das Gehwegpflaster im betreffenden Bereich aufgenommen und versucht, die Ursache zu finden. Aufgrund des ununterbrochenen Wasserflusses war das aber nur bedingt möglich. Letztlich wurde ein Dränstrang DN 150 mit beidseitigen Kontrollschächten und Auslauf in das Regenrückhaltebecken gebaut. Leider wurde rasch deutlich, dass der Wasseranfall so groß war, dass immer noch so viel Wasser heraussprudelte, dass es über die Steine und den Drän lief. Das hatte im letzten Winter die Vereisung des Gehweges zur Folge. Dieser musste abgesperrt werden.
Es wurde auch veranlasst, dass die Eurawasser Nord GmbH, der damalige Betreiber der Trinkwasser- und Abwasseranlagen, sein System geprüft hat. Eurawasser hat zweimal das Trinkwassersystem auf Undichtigkeiten geprüft, ohne etwas zu finden. Es wurde auch eine Wasseranalyse vorgenommen, die aber wenig aussagekräftig war, denn dem Trinkwasser wird im Gegensatz zum Rostocker Wasser nur wenig Chlor zugesetzt. Außerdem ist nicht klar, welche Fließstrecke das Wasser bereits genommen hat, auf der Elemente hätten ausgewaschen werden können.
Im Sommer 2018 wurde dann in Abstimmung mit Eurawasser die Firma Köhler Bau GmbH & Co. KG beauftragt, den Bereich des Schmutzwasserhausanschlusses vor dem Grundstück
Am Fasanenberg 20 noch einmal zu öffnen (ca. 3,50 m tief). Dieser Schmutzwasserhausanschluss wurde ein Jahr zuvor von Firma Köhler repariert und es lag die Vermutung nahe, dass evtl. hierbei eine alte Dränage beschädigt worden wäre. Aber auch dies konnte ausgeschlossen werden.
Herr Meyer vom Ingenieurbüro Jörn Meyer hat die Arbeiten überwacht.
Auch wenn aktuell kein Wasser aufgrund des allgemein niedrigen Wasserstandes wegen der monatelangen Trockenheit austritt, besteht die Gefahr, dass sich das schnell ändert. Deshalb wurde seitens der Gemeinde darauf gedrungen, dass das Ingenieurbüro Meyer einen Lösungsvorschlag erarbeitet und im Rahmen der freihändigen Vergabe drei Firmen zur Angebotsabgabe auffordert mit dem Ziel, die Leistungen noch vor Weihnachten 2018 auszuführen. Einerseits soll jetzt tiefer aufgegraben werden, um nach Möglichkeit die Ursachen des Wasseraustritts zu finden. Andererseits soll verhindert werden, dass bei Minustemperaturen der Gehweg erneut vereist und damit für die Fußgänger zur Gefahr wird.
Folgende Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert:
- TEK Tief-, Erd- und Kulturbau Rostock GmbH aus Papendorf,
- BMR Tiefbau GmbH aus Rostock und
- TIAS Tiesler Tief- und Hochbau GmbH aus Waldeck.
TEK hat aus Kapazitätsgründen abgesagt.
Die Angebotssummen der beiden übrigen Firmen lauten wie folgt:
- BMR Tiefbau GmbH29.468,54 €
- TIAS Tiesler GmbH39.517,95 €
Damit hat Firma BMR das wirtschaftlich günstigere Angebot abgegeben und wurde im Rahmen einer Eilentscheidung beauftragt.
Die Bauanlaufberatung fand am 07.12.2018 statt und die Ausführung beginnt am 10.12.2018.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 14. Januar 2019, der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 04.12.2018 bezüglich der Auftragserteilung an Firma BMR Tiefbau GmbH über 29.468,54 € zur Ableitung des Wassers am Ende der Straße Zur alten Schmiede und angrenzendem Gehweg entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V zuzustimmen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Bei den geplanten Arbeiten handelt es sich um Aufwandsleistungen, die im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Poppendorf auf dem Produktkonto 54100.52338000 verbucht werden müssen. Auf diesem Produktkonto stehen aktuell noch 37.422,72 € zur Verfügung. Allerdings müssen davon noch Ausgaben für den Winterdienst und Baumpflegemaßnahmen bezahlt werden, sodass für Straßenreparaturen aber noch mindestens rd. 27.000 € zur Verfügung stehen.
Der restliche Betrag ist mittels Sollübertragung durch Einsparungen bei den Reparaturkosten für die Straßenbeleuchtung, Produktkonto 54100.5236000, gedeckt. Hier stehen aktuell noch 8.477,66 € zur Verfügung. Es ist noch mit Ausgaben von voraussichtlich 2.000 € zu rechnen.
Die Finanzierung der Reparaturleistungen bezüglich des Wasseraustritts ist gesichert.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Gemarkung Poppendorf, Flur 1, Flurstücke 36/37 und 143/31
Beide Flurstücke stehen im Eigentum der Gemeinde Poppendorf.