BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV//061/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Am 26.05.2019 finden die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf statt.

 

Gemäß § 3 Abs. (4) Landes- und Kommunalwahlgesetz vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690) in der derzeit gültigen Fassung ist der Termin der Stichwahlen durch die Festlegung des Wahltages vorgegeben (2 Wochen später). Es ist jedoch möglich diesen Termin durch Beschluss um bis zu 2 Wochen zu verschieben.

 

Als Wahltag wurde durch die Landesregierung MV der 26.05.2019 festgelegt. Der Termin der Stichwahl würde somit auf den 09.06.2019 fallen. Im Jahr 2019 ist jedoch der 09.06.2019 Pfingstsonntag, mit dem anschließenden Feiertag Pfingstmontag und somit nur bedingt geeignet als Wahltag.

 

Auf Grund der Feiertage (30.05.2019 Christi Himmelfahrt und 09.06.2019 Pfingstmontag) und möglicher Urlaubszeiten würde sich Sonntag, der 16.06.2019 von Seiten der durchführenden Gemeindewahlbehörde als Termin für die Stichwahl anbieten, da unter anderem davon ausgegangen werden kann, dass die Wahlbeteiligung am Feiertagswochenende geringer ausfällt. Weiterhin wäre ein längerer Zeitraum zwischen Wahl und Stichwahl für die entsprechende Vorbereitung dieser von Vorteil.

Ein Hinweis hinsichtlich der Frist für die Konstituierung der Gemeindevertretung:

Gemäß § 28 (1) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 tritt die Gemeindevertretung innerhalb von sechs Wochen nach einer Kommunalwahl zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Somit wäre im Falle einer Stichwahl und unter Berücksichtigung der Ladungsfrist der 01. bis 05.07.2019 der einzig mögliche Zeitraum für diese konstituierende Sitzung.

Die Sitzung der Gemeindevertretung Poppendorf ist für Montag, den 01.07.2019 vorgesehen und somit innerhalb der oben genannten Frist.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Poppendorf beschließt auf ihrer Sitzung am 14.01.2019, dass im Falle einer erforderlichen Stichwahl Sonntag, der 16.06.2019, als Termin für die Stichwahl festgelegt wird.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: kein

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten: keine

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