BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/980/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Errichtung eines Unterstandes für die Bushaltestelle Am Wald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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28.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Seitens der Gemeinde Roggentin sollte geprüft werden, ob in der Nähe der Glascontainer in Verlängerung der Straße Am Wald, nahe der Bushaltestelle, ein Wetterschutzhäuschen aufgestellt werden könnte.
Das Amt Carbäk hat diese Problematik in die Sitzung des Bauausschusses am 14.01.2019 zur Beratung gegeben.
Es warten an dieser Haltestelle ca. 20 Kinder. Daher müsste ein Fahrgastunterstand mindestens mit einer Länge von 4,72 m (4 Rückwänden) genommen werden.
Ein Unterstand aus Holz wird nicht empfohlen, da nicht einsehbar ist, was darin passiert, auch die Schüler können den herannahenden Bus schlechter sehen.
Der Bauausschuss hat empfohlen, einen Fahrgastunterstand ähnlich dem von Firma Ziegler mit Glas-Seitenwänden und Metallrückwand und Metalldach mit den Maßen von 4,72m x 1,80m aufzustellen. Die Aufstellfläche muss gepflastert werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 28. Januar 2019, nahe der Bushaltestelle Am Wald nach Haus Nr. 16 einen Fahrgastunterstand mit den Maßen von etwa 4,72m x 1,80m auf einer Pflasterfläche errichten zu lassen. Die Seitenwände sollen aus Glas bestehen und die Rückwände sowie das Dach aus Trapezblech.
Im Rahmen einer freihändigen Vergabe sollen drei Firmen angefragt werden. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen und den entsprechenden Auftrag zu unterschreiben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzmittel für einen Fahrgastunterstand (FGU) oder Ähnliches sind nicht geplant.
Es muss mit Kosten von ca. 15.000 € gerechnet werden.
Die Kosten für den FGU müssen im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Roggentin auf dem Produktkonto 54100.0829000/ 7857100 verbucht werden. Die Deckung kann im Rahmen der Sollübertragung über das Produktkonto 54100.0960000/ 7853200 (Erschließung Gewerbegebiet Nr. 3) erfolgen.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Gemeinde Fresendorf, Flur 1, Flurstück 126/0
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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953,1 kB
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