BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/976/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dummerstorf hat die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Gewerbe- und Logistikzentrum Ostsee“ beschlossen. Der Entwurf wurde gebilligt und für die Öffentlichkeit bestimmt.

 

Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.19 ist innerhalb des Teilbereiches 1:

-          die Festsetzung und damit Ergänzung von Straßenverkehrsflächen zur verkehrlichen Erschließung von östlichen Teilflächen des Gewerbegebietes,

-          die Anpassung der Straßenverkehrsfläche an die realisierte Erschließung

-          die Anpassung der festgesetzten Fläche für die Löschwasserzisterne

-          damit verbunden sind die Anpassung der Gewerbegebietsflächen und der überbaubaren Grundstücksflächen,

-          die Regelung zur Errichtung eines Werbepylons mit einer maximalen Höhe von 60 m

-           

innerhalb des Teilbereiches 2:

-          die Reduzierung der Fläche des Regenrückhaltebeckens zugunsten der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Naturnahe Wiese“ als Ausgleichsfläche.

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt dem Bürgermeister der Gemeinde in seiner Sitzung am 14.01.2019, dem Entwurf über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Gewerbe- und Logistikzentrum Ostsee“ der Gemeinde Dummerstorf im Rahmen der Beteiligung der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB ohne Einwände und Bedenken zuzustimmen.

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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