BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/976/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Dummerstorf über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 " Gewerbe und Logistikzentrum Ostsee"
Stellungnahme der Gemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Freese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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06.02.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dummerstorf hat die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Gewerbe- und Logistikzentrum Ostsee“ beschlossen. Der Entwurf wurde gebilligt und für die Öffentlichkeit bestimmt.
Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.19 ist innerhalb des Teilbereiches 1:
- die Festsetzung und damit Ergänzung von Straßenverkehrsflächen zur verkehrlichen Erschließung von östlichen Teilflächen des Gewerbegebietes,
- die Anpassung der Straßenverkehrsfläche an die realisierte Erschließung
- die Anpassung der festgesetzten Fläche für die Löschwasserzisterne
- damit verbunden sind die Anpassung der Gewerbegebietsflächen und der überbaubaren Grundstücksflächen,
- die Regelung zur Errichtung eines Werbepylons mit einer maximalen Höhe von 60 m
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innerhalb des Teilbereiches 2:
- die Reduzierung der Fläche des Regenrückhaltebeckens zugunsten der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Naturnahe Wiese“ als Ausgleichsfläche.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt dem Bürgermeister der Gemeinde in seiner Sitzung am 14.01.2019, dem Entwurf über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Gewerbe- und Logistikzentrum Ostsee“ der Gemeinde Dummerstorf im Rahmen der Beteiligung der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB ohne Einwände und Bedenken zuzustimmen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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