BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/AVK/139/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Axel Zimmermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Broderstorf
|
Entscheidung
|
|
|
06.02.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V dürfen nur noch der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 b und § 7 Abs. 2 f der Hauptsatzung der Gemeinde Broderstorf
- bis zu einer Wertgrenze von 100,- € der Bürgermeister
- ab 100,- € – 1.000,- € der Hauptausschuss.
Da der Hauptausschuss für diese Spendenannahme nicht extra einberufen werden muss, können die Spenden auch durch die Gemeindevertretung angenommen werden.
Folgende Sachspenden sind im Jahr 2018 für die Gemeinde Broderstorf eingegangen:
- Bestattungshaus Klaus Haker 210,00 € (21 Blumenschalen je 10,00 €) für die Förderung der Altenhilfe
- Frau Kirsten Jantzen197,20 € (Verpflegung Frühjahrsputz 2018)
für die Förderung der Heimat- und Kulturpflege
Folgende Geldspende ist am 04.01.2019 für die Gemeinde Broderstorf eingegangen:
- Herr Thorsten Junge944,46 € für den Jugendclub Broderstorf
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.02.2019 die Annahme der unter Nr. 1, 2 und 3 aufgeführten Spenden im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V von
- Bestattungshaus Klaus Haker 210,00 € 21 Blumenschalen je 10,00 € für die
Förderung der Altenhilfe
- Frau Kirsten Jantzen 197,20 € (Verpflegung Frühjahrsputz 2018)
für die Förderung der Heimat- und Kulturpflege
- Herr Thorsten Junge 944,46 € für den Jugendclub Broderstorf
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf werden die Spenden Nr. 1 und 3 auf das Produktkonto 28100.46290 (sonstige laufende Erträge), Teilhaushalt 1 gebucht.
Die Spende Nr. 2 ist derzeitig auf dem Verwahrkonto 12600.379910 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf wird die Geldspende zur Verwendung in 2019 auf das Produktkonto 36600.4629 (sonstige laufende Erträge) und dem dazugehörigen Aufwandskonto gebucht, Teilhaushalt 1 umgebucht.
Nicht zweckgebundene und nicht verbrauchte Spenden werden ins nächste Jahr vorgetragen.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
75,6 kB
|
