BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/AVK/139/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V rfen nur noch der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 b und § 7 Abs. 2 f der Hauptsatzung der Gemeinde Broderstorf

-          bis zu einer Wertgrenze von 100,- € der Bürgermeister

-          ab 100,-   1.000,- € der Hauptausschuss.

Da der Hauptausschuss für diese Spendenannahme nicht extra einberufen werden muss, können die Spenden auch durch die Gemeindevertretung angenommen werden.

Folgende Sachspenden sind im Jahr 2018 für die Gemeinde Broderstorf eingegangen:

  1. Bestattungshaus Klaus Haker 210,00 € (21 Blumenschalen je 10,00 €) r                                                                                                  die rderung der Altenhilfe
  2. Frau Kirsten Jantzen197,20 € (Verpflegung Frühjahrsputz 2018)

r die Förderung der Heimat- und Kulturpflege

Folgende Geldspende ist am 04.01.2019r die Gemeinde Broderstorf eingegangen:

  1. Herr Thorsten Junge944,46 € r den Jugendclub Broderstorf

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.02.2019 die Annahme der unter Nr. 1, 2 und 3 aufgeführten Spenden im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V von

  1. Bestattungshaus Klaus Haker               210,00 € 21 Blumenschalen je 10,00 € für die

    Förderung der Altenhilfe

  1. Frau Kirsten Jantzen   197,20 € (Verpflegung Frühjahrsputz 2018)

   für die Förderung der Heimat- und Kulturpflege

  1. Herr Thorsten Junge   944,46 € für den Jugendclub Broderstorf                           

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf werden die Spenden Nr. 1 und 3 auf das Produktkonto 28100.46290 (sonstige laufende Erträge), Teilhaushalt 1 gebucht.

Die Spende Nr. 2 ist derzeitig auf dem Verwahrkonto 12600.379910 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf wird die Geldspende zur Verwendung in 2019 auf das Produktkonto 36600.4629 (sonstige laufende Erträge) und dem dazugehörigen Aufwandskonto gebucht, Teilhaushalt 1 umgebucht.

Nicht zweckgebundene und nicht verbrauchte Spenden werden ins nächste Jahr vorgetragen.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

 

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Anlagen

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