BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/995/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Datum vom 07.12.2018 den Beschluss (Vergleich) bezüglich des Mediationsverfahrens der Hähnchenmastanlage Fienstorf Herrn Rechtsanwalt Rode zugesandt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat in ihrer Sitzung am 16.08.2017 dem Vergleichsentwurf des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 06.07.2017 unter der Bedingung zugestimmt, dass folgende Punkte mit in den Vergleich mit aufgenommen werden:

-          Rechtsnachfolgeklausel

-          Widerrufsvorbehalt

-          Der Investor verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Gemeinde.

Diese Punkte wurden nun in den Vergleich eingearbeitet.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat in der Sitzung am 09.01.2019 dem Vergleich zugestimmt.

 

Herr Kühl hat den Vergleich noch nicht angenommen. Eine Änderung zum Feuerlöschteich chte er noch berücksichtigt wissen. Unabhängig von der Einhaltung der Fristen geht es Richter Ring als Mediator so Herr Rode darum, den Vergleich final zu fassen, nachdem alle Beteiligten viel Zeit und Energie dafür investiert haben. Richter Ring sieht noch Möglichkeiten, die Änderungsvorstellungen von Herrn Kühl zu berücksichtigen. Deshalb bittet Herr Rode nun die Gemeinde, sich dazu zu positionieren.

 

Gemäß Herrn Kühl gibt es noch ein „örtliches Missverständnis“, was den Löschwasserteich betrifft (Ziffer 7 des Vergleiches). Die Ziffer 7 des Vergleichsvorschlags lautet bis jetzt folgendermaßen:

 

7. Die AGB Broderstorf KG verpflichtet sich, den Feuerlöschteich wieder herzustellen. Bezüglich der Größe des geforderten Feuerlöschteiches soll dieser zu der beauftragten Kapazität zusätzlich um 1/3 (+33%) erweitert werden.“

 

Aus Sicht von Herrn Kühl soll nach den Absprachen r die zukünftige Versorgung des Ortsteils Öftenhäven mit Löschwasser nicht der ehemals bestehende und zwischenzeitlich zugeschüttete Feuerlöschteich der Gemeinde wiederhergestellt, sondern der von Herrn Kühl im Rahmen der Errichtung der Hähnchenmastanlage geplante und in den dortigen Plänen verzeichnete Feuerlöschteich gegenüber der derzeitigen Planung um 1/3 erweitert werden.

Herr Richter Ring sieht darin ein inhaltliches Missverständnis, das dem Umstand geschuldet ist, dass der Feuerlöschteich in der früheren Diskussion kein Thema war.

Herr Richter Ring hat die Ziffer 7 des Vertrages nun folgendermaßen formuliert:

 

7. Die AGB Broderstorf verpflichtet sich, den in der Planung der „Änderung der Hähnchenmastanlage Fienstorf (siehe Anlage 2) enthaltenen Feuerlöschteich gegeber der Planung um 1/3 (+33%) zu erweitern, damit dieser ggf. auch der Versorgung des Ortsteils Öftenhäven mit Löschwasser dienen kann.

 

Herr Richter Ring rde die von Herrn Kühl übersandte Karte als Anlage 2 von ihm im Falle der allseitigen Zustimmung erneut in Gesamtheit zu fassenden Vergleichsbeschluss beifügen.

Herr Hentschke, als Rechtsanwalt von Herrn hl, hat der Änderung bzw. der neuen Formulierung bereits zugestimmt.

 

Ausschließlich über diese Regelung soll nun erneut abgestimmt werden. Es gilt nun, über das „örtliche Missverständnis“ zu beraten.

Herr Rechtsanwalt Rode hat Herrn Richter Ring bereits mitgeteilt, dass die Löschwasserversorgung nicht nur für Öftenhäven, sondern auch für Fienstorf mitgeregelt wurde.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in der Sitzung am 06.02.2019, dem Änderungsvorschlag zu Ziffer 7 des Vergleiches („7. Die AGB Broderstorf verpflichtet sich, den in der Planung der „Änderung der Hähnchenmastanlage Fienstorf“ (siehe Anlage 2) enthaltenen Feuerlöschteich gegenüber der Planung um 1/3 (+33 %) zu erweitern, damit dieser ggf. auch der Versorgung des Ortsteils Öftenhäven mit Löschwasser dienen kann“ zuzustimmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Rechtsstreit stehen im TH 2 auf dem Produktkonto 52100.5625300 keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung.

Die noch anstehenden Kosten können über das Produktkonto 42400.5641100 (Sportstätten und Bäder, Gebäudeversicherungen) gedeckt werden. Dort stehen noch knapp 1.700, 00 EUR zur Verfügung.

 

Sofern die Gemeinde dem Vergleich zustimmt, werden zudem Einnahmen in Höhe von 60.000, 00 EUR (zweckgebunden für die Instandhaltung des öffentlichen Weges) über ein Verwahrkonto generiert (Ziffer 2 des Vergleiches).

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Die zu errichtenden Ausweichtaschen Nr. 4 und Nr. 5 befinden sich im Eigentum der Gemeinde Thulendorf. Für die Errichtung ist ein Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Broderstorf und der Gemeinde Thulendorf zu schließen. Nach Herstellung der Ausweichtaschen durch den Investor gehen diese in die Straßenbaulast der Gemeinde über.

In den Gestattungsvertrag sollte daher eine Klausel zur Übernahme der Unterhaltungskosten der Ausweichtaschen durch die Gemeinde Broderstorf aufgenommen werden.

 

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Anlagen

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