BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/966/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau einer Tribüne am Bornkoppelweg 2, Beschluss über die Ergänzung mit einer Überdachung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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06.02.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeinde Broderstorf hat für den Neubau einer Zuschauertribüne auf dem Sportplatzgelände Bornkoppelweg 2 einen Fördermittelantrag über das Förderprogramm LEADER gestellt. Die Tribüne war bisher ohne Überdachung vorgesehen.
Per E-Mail hat die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Ostsee-DBR mitgeteilt, dass über LEADER eine maximale Förderung von 83.851,86 € gewährt werden wird.
Die LAG hat diesbezüglich aber festgelegt, dass der Beschluss zur Förderung der Tribüne vorbehaltlich der Realisierung der Überdachung für die Tribüne ist.
Daraufhin fand ein Termin mit dem Planungsbüro aib vor Ort statt. Das Planungsbüro wird für die Überdachung für zwei mögliche Varianten eine Kostenschätzung erarbeiten, die spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung vorliegt. Sollten die Kosten vorher bekannt werden, werden diese den Gemeindevertretern per E-Mail zugeschickt.
Neben den eigentlichen Baukosten für die Überdachung werden auf jeden Fall Kosten für den Baugrund anfallen sowie eine Ergänzung des Planungsvertrages mit aib erforderlich werden.
Eine Erhöhung der in Aussicht gestellten Fördermittelsumme über LEADER ist nicht zu erwarten.
Eine Förderung über ILERL kann noch angefragt werden, ist aber sehr unwahrscheinlich, ebenso über Sportstättenförderung. Die Fristen für die Beantragung von Fördermitteln für das Jahr 2019 sind überall verstrichen. Eine Aufteilung des Bauvorhabens in zwei Lose, von denen eines in diesem und eines im nächsten Jahr umgesetzt werden soll, wird nicht empfohlen. Baulich greift eins ins andere und die Kosten für die Baustelleneinrichtung müssten auch zweimal gezahlt werden. Außerdem steigen die Baupreise kontinuierlich, sodass insgesamt gesehen die Kosten bei Aufteilung des Vorhabens über zwei Jahre nur höher ausfallen können.
Der Beschluss der Gemeindevertretung ist für die Gewährung der Förderung äußerst wichtig.
Außerdem muss das Planungsbüro schnellstmöglich die Unterlagen für den Bauantrag vorbereiten. Die Prüfung dauert bei der unteren Bauaufsichtsbehörde in der Regel mindestens drei Monate.
Insofern ist Klarheit über die weitere Verfahrensweise wichtig.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06. Februar 2019, dass die geplante Zuschauertribüne auf der Sportanlage am Bornkoppelweg 2 eine Überdachung erhalten soll. Zugleich wird einer Ergänzung des Planungsvertrages aufgrund der Kostenerhöhung durch die Überdachung zugestimmt.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, die Ergänzung des Planungsvertrages mit aib - Bauplanung Nord GmbH zu unterschreiben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Beschluss, Variante 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06. Februar 2019, die Variante 1 – Bogenüberdachung mit PVC-Membran (Plane auf Stahlgerüst) - für voraussichtlich brutto ………….. € planen zu lassen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Beschluss, Variante 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06. Februar 2019, die Variante 2 – Trapezblechüberdachung - für voraussichtlich brutto ………….. € planen zu lassen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Planung und den Bau einer Zuschauertribüne am Bornkoppelweg 2 in Pastow, Gemeinde Broderstorf, sind bisher nicht geplant und müssen im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Broderstorf auf dem Produktkonto 42400.0960000/ 7853200 bereitgestellt werden.
Die Deckung ist über die Mittel im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Broderstorf auf dem Produktkonto 11401.0960000/ 7852200 (Auszahlungen für Baumaßnahmen – Herstellungskosten) gegeben.
Zu den bisherigen Planungs- und Baukosten in Höhe von ca. 115.000 € werden aufgrund der Überdachung voraussichtlich noch Kosten von etwa 70.000 € für Planung, Baugrund und Bau hinzukommen. Die Kostenschätzungen für zwei Varianten liegen zur Sitzung vor.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 112/0
