BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/002/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Anschluss der Versickerungsmulde der Straße in Vogtshagen hinter dem Bolzplatz an den Regenwasserkanal
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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04.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Zum Zeitpunkt des Baus von Maßnahme M 44-14/2 (Anlage) gab es den Regenwasserkanal aus M 43-30 noch nicht. Daher wurde entlang der Fahrbahn nur eine Versickerungsmulde zum Abfangen des Niederschlagswassers gebaut. In der Vergangenheit hat sich dabei gezeigt, dass es bei Starkregen dazu kommt, dass die Mulde überläuft.
Daher müsste ein Steinschlucker an das Ende der Mulde gesetzt und von dort eine Kunststoffleitung an den Regenwasserkanal geführt werden. Ein Straßenaufbruch wäre dafür nicht erforderlich, da der Regenwasserkanal in der Grünfläche verlaufen würde.
Der vorgesehene Steinschlucker am Ende der Verdunstungsmulde soll zwei Funktionen erfüllen – einmal das Eindringen von Bodenteilen in den nachfolgenden Regenwasserkanal verhindern und einmal erst dann Niederschlagswasser aus der Mulde in den Vorflutkanal einleiten, wenn die Mulde soweit gefüllt ist, dass sie ansonsten überlaufen würde. Der Schlucker fungiert also als Notüberlauf für die Mulde. Dazu wird das vom Schlucker abgehende Rohr mittels Bogen in der Steinfüllung des Schluckers soweit hochgeführt, dass Wasser erst bei Erreichen einer vorgegebenen Höhe abfließen kann.
Die Einbindung in den Regenwasserkanal DN 300 ist über einen Kunststoffschacht geplant, damit von dort aus die Anschlussleitung bis zur Mulde im Bedarfsfall gespült werden kann.
Es ist davon auszugehen, dass der Kanal DN 300 das zusätzliche Niederschlagswasser aufnehmen kann. Einerseits würde der „Notüberlauf“ der Mulde zeitversetzt zum Starkregenereignis in Funktion treten, zu einem Zeitpunkt, bei dem im Kanal DN 300 das meiste Wasser bereits abgeflossen ist.
Ohne Muldenanschluss würde das Wasser, das über den Muldenrand läuft letztlich über die Straßenabläufe in der Dorfstraße ebenfalls in den Kanal gelangen. Dies ist bisher ja der Fall.
Da sowohl die Fahrbahn einschl. Mulde hinter dem Bolzplatz als auch der Regenwasserkanal im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens gebaut worden sind und deren Zweckbindungsfristen noch nicht abgelaufen sind, muss der Fördergeldgeber dem beabsichtigten Muldenanschluss zustimmen. Der Antrag dafür ist an das StALU MM am 01.02.2019 gestellt worden. Es ist von einer Zustimmung auszugehen.
Der Regenwasserkanal wurde von der Firma BMR Tiefbau GmbH gebaut und am 20.11.2017 abgenommen. Die Mängelansprüchefrist läuft also noch und endet erst im November 2021. Daher sollte versucht werden, Firma BMR Tiefbau GmbH mit den Leistungen zu beauftragen, denn sonst wird es bezüglich der Wahrung von Mängelansprüchen Schwierigkeiten geben.
Firma BMR hat die Maßnahme Abfangen von Wasser in der Straße Zur alten Schmiede in Poppendorf noch nicht schlussgerechnet und auch den Auftrag nicht ausgeschöpft. Daher könnten die Leistungen in Vogtshagen über diese im Rahmen einer Ausschreibung abgegebenen Einheitspreise ausgeführt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04. März 2019, die Versickerungsmulde an der Fahrbahn hinter dem Bolzplatz in Vogtshagen an den Regenwasserkanal
wie im Sachverhalt beschrieben anzuschließen, sofern die Genehmigung des Fördergeldgebers vorliegt.
Die Leistungen soll Firma BMR Tiefbau GmbH im Rahmen ihres Auftrages zum Abfangen des Wassers in der Straße Zur alten Schmiede in Poppendorf ausführen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Leistungen stellen nachträgliche Herstellungskosten für die Straßenentwässerung dar und die Kosten müssen im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Poppendorf auf dem Produktkonto 54100.0960000/ 7853200 verbucht werden. Es ist mit Kosten von 8.000 bis 10.000 € zu rechnen.
Aktuell stehen über 1 Mio. € auf diesem Produktkonto zur Verfügung. Es war die Erschließung des B-Planes 3-2 vorgesehen, die aber nicht zeitnah ausgeführt werden wird.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Gemarkung Vogtshagen, Flur 2, Flurstück 101/12
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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539,4 kB
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