BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/996/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Das DGH Vogtshagen wurde im Juni 2018 fertiggestellt. Dazu erfolgte mit der unteren Bauaufsichtsbehörde am 13.06.2018 eine Bauzustandsbesichtigung über die abschließende Fertigstellung des Bauvorhabens.

Hierbei wurde festgestellt, dass es keinen separaten Bereich für Raucher im Gebäude gibt, um der Auflage aus der Baugenehmigung zu entsprechen und das Rauchen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr innerhalb des Gebäudes zu gewährleisten.

Demzufolge ist die bisherige Nutzung diesbezüglich eingeschränkt.

In der Sitzung der Gemeindevertretung Poppendorf vom 02.07.2018 wurde der Beschluss gefasst, eine Raucherkabine anzuschaffen, sofern keine Alternativen zur Raucherkabine gemäß des Sachverhaltes möglich sein sollten.

Es wurde die Alternative, den Raucherraum vom Hausanschlussraum abzuteilen, untersucht und letztlich zur Genehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Die Nachtragsgenehmigung zur Baugenehmigung r den 2,8 m² großen Raucherraum innerhalb des Hausanschlussraumes durch Einbau einer Trockenbauwand wurde mit Datum 15.01.2019 erteilt.

 

Daraufhin hat das Planungsbüro aib Bauplanung Nord GmbH ein Leistungsverzeichnis erarbeitet und im Rahmen der Freihändigen Vergabe werden drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sollen bis zum 21.02.2019 eingereicht werden. Damit wird der Vergabevorschlag zur Sitzung der Gemeindevertretung vorliegen.

Die im Zusammenhang mit der Einrichtung des Raucherraumes erforderlich werdenden Elektroleistungen werden nicht ausgeschrieben. Hierfür wird auf der Basis eines von aib erarbeiteten Leistungsverzeichnisses die Elektrofirma Arno Peleikis aus Sanitz angefragt. Firma Peleikis hatte die gesamte Elektroinstallation beim DGH ausgeführt. Bei Beauftragung einer anderen Firmarden die Mängelansprüche gegenüber Firma Peleikis erlöschen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04. März 2019, den Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot im Zuge der Freihändigen Vergabe für den Bau eines Raucherraumes im Hausanschlussraum des DGH Vogtshagen zu erteilen.

 

Außerdem werden die Elektroarbeiten in diesem Zusammenhang direkt an die Elektroanlagenbau Arno Peleikis Sanitz GmbH auf der Basis des von aib Bauplanung Nord GmbH erarbeiteten Leistungsverzeichnisses vergeben und beauftragt, sofern das Preisangebot den marktüblichen Preisen entspricht.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, die entsprechenden Aufträge zu unterschreiben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Poppendorf stehen auf dem Produktkonto 57300.0960000/ 7852200 noch rd. 360.000 € zur Verfügung. Die Einrichtung des Raucherraumes wird voraussichtlich zwischen 8.000 € und 10.000 € kosten.

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Gemarkung Vogtshagen, Flur 2, Flurstück 101/12

 

 

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Anlagen

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