BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/998/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Vorbereitung von Baumaßnahmen zur Instandsetzung diverser Straßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Broderstorf
|
Entscheidung
|
|
|
06.03.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeindevertretung Broderstorf hat in ihrer Sitzung am 05.12.2018 beschlossen, im 1. Quartal 2019 eine Prioritätenliste für die Planungen zur Erneuerung diverser Ortsverbindungsstraßen und Straßenreparaturen im Gewerbegebiet zu beraten und eine langfristige abgestimmte Planung in Gang zu setzen und die Voraussetzungen für das Stellen von Fördermittelanträgen zu schaffen.
Im Laufe der Jahre sind sehr viele Straßen verschlissen und weisen dementsprechend Schäden auf.
a) Die Fahrbahnoberfläche der Mecklenburger Straße im Gewerbegebiet Pastow-Neuendorf weist diverse massive Schäden auf: Risse, Querungen mit Ausbrüchen, Straßenabläufe mit Ausbrüchen usw. Die Asphaltdecke ist eine Verschleißschicht, die ca. alle 10-20 Jahre erneuert werden muss, je nach Beanspruchung. Es wird vorgeschlagen, ein Baugrundgutachten anfertigen zu lassen, sowohl um den Fahrbahnaufbau festzustellen als auch möglich Schadensursachen und asbesthaltige Bestandteile. Im Ergebnis der Baugrunduntersuchung sollte über ein Ingenieurbüro eine Deckenerneuerung einschl. der Anpassung der Einbauten vorbereitet werden.
Die Schwierigkeit beim Umsetzen werden die Straßensperrungen sein, da dadurch die ansässigen Firmen stark beeinträchtigt werden.
b) Ortsverbindungsstraße von Öftenhäven in Richtung Groß Kussewitz bis zur Gemarkungsgrenze (Länge ca. 690 m): Dieser Fahrbahnabschnitt wurde nur hin und wieder ausgebessert. Die Fahrbahn wurde nie grundhaft nach den Regeln des ländlichen oder gar klassifizierten Straßenbaus gebaut. Diese Straße wird allmählich zur Gefahr für die Nutzer. Als die Gemeinde Klein Kussewitz noch zum Amt Carbäk gehörte, hatte die Gemeinde Broderstorf bereits den Beschluss gefasst, den grundhaften Ausbau anzuschieben, sofern denn Klein Kussewitz ebenfalls den ihr zugehörigen Teil ausbauen wollte. Da Klein Kussewitz das nicht beabsichtigt hatte, wurde das Projekt nicht weiterverfolgt.
Vor Jahren hatte das Ingenieurbüro Voss & Muderack bereits eine 1. Planung vorgelegt. Das gemeindeeigene Flurstück ist recht schmal (siehe Flurkartenauszug), sodass voraussichtlich nur eine relativ schmale Fahrbahn mit Ausweichstellen möglich sein wird oder es wird Grunderwerb erforderlich. In jedem Fall sollte die Entwässerung über seitliche Straßengräben Bestandteil des Vorhabens werden.
c) Ortsverbindungsstraße zwischen Öftenhäven und Steinfeld (Länge ca. 1.700 m): Diese Straße weist seit Jahren stetig zunehmende Risse auf. Die Straße ist sehr schmal und verfügt über keine Ausweichstellen. Hier gilt das gleiche wie unter b). Da der Streckenabschnitt recht lang ist, könnten sicherlich zwei Bauabschnitte gebildet werden.
d) Die Ortsverbindungsstraße zwischen Ikendorf in Richtung Kösterbeck bis zur Gemarkungsgrenze (Länge ca. 1.700 m): Vor über 10 Jahren wurde hier eine Deckenerneuerung durchgeführt (Planungsbüro Voss & Muderack). Da dieser Straßenabschnitt nie nach den Regeln der Technik ausgebaut worden ist, traten nach kurzer Zeit wieder Risse zu Tage, die zwischenzeitlich auch vergossen wurden. Dennoch ist die Fahrbahn in keinem guten Zustand. Auf längere Sicht muss hier eine Erneuerung erfolgen.
e) Straßen Am Dorfteich in Ikendorf und Kösterbecker Straße in der Ortslage (Länge ca. 700 m und 500 m): Diese Straßen wurden in der Vergangenheit repariert, aber verfügen mit großer Sicherheit über keinen Regelaufbau. Eine Baugrunduntersuchung würde hier Klarheit schaffen. Das große Problem besteht neben dem eigentlichen Straßenbau in der bisher fehlenden durchgängigen Niederschlagsableitung.
f) Alte Schulstraße in Pastow (Länge ca. 1.100 m): Hier gibt es teilweise eine Niederschlagsableitung, aber nicht durchgängig. Bei einem Neubau sollte diese Problematik mit betrachtet werden.
Es wird vorgeschlagen, für die genannten Maßnahmen b) bis f) so rasch wie möglich festzulegen, welche Planungsbüros die Leistungsphasen 1 und 2 erarbeiten sollen. Dabei sollen die Anfragen gestreut werden, also nicht immer dasselbe Büro angefragt/ beauftragt werden. Sobald das Büro feststeht, ist in Abstimmung mit dem jeweiligen Büro ein Baugrundgutachten anzufordern. Voraussichtlich wird in den meisten Fällen auch eine Entwurfsvermessung erforderlich werden.
Sofern diese Voraussetzungen geschaffen sind, erhält die Gemeinde im Rahmen der Vorplanung (Lph. 2) Varianten vorgestellt und eine Kostenschätzung. Diese Minimalangaben werden für die Antragstellung von Fördermitteln benötigt. Besser wäre die Leistungsphase 3, in deren Ergebnis die Kostenberechnung vorgelegt wird.
Bei geförderten Vorhaben müssen auch die Planungsleistungen und sonstigen Baunebenleistungen wie Vermessung und Baugrund ausgeschrieben werden, sofern diese Leistungen der Kostengruppe 700 mit gefördert werden sollen.
Um jedoch überhaupt einen Anhaltspunkt für die Kostengröße zu haben, benötigt man wenigstens die Leistungsphase 2. Den jeweiligen Planungsbüros muss mitgeteilt werden, dass danach eine Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgen wird und sie ihre Unterlagen an die Gemeinde zur weiteren Verarbeitung abtreten. Das würde entfallen, sofern die Gemeinde auf die mögliche Förderung der Baunebenkosten verzichtet.
Die Förderperiode ILERL geht mit Ablauf des Jahres 2020 zu Ende. Wie eine Nachfolgerichtlinie aussehen wird, ist derzeit nicht bekannt. Die Richtlinie KommStrabauRL M-V endet am 31.12.2019 und eine Nachfolgerichtlinie ist nicht in Aussicht gestellt.
In jedem Fall sollte die Gemeinde Broderstorf im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten einige Straßenbaumaßnahmen vorbereiten lassen, sodass Förderanträge beim Landkreis Rostock bis 30.09.2019 eingereicht werden können. Bei der Haushaltsplanung 2020/ 2021 müssen dann die entsprechenden Mittel für die bauliche Umsetzung eingeplant werden.
Für die unter a) angeführte Deckenerneuerung im Gewerbegebiet gibt es keine Förderung. Hier handelt es sich um reine Unterhaltung.
Über diese Thematik wurde im Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf am 18.02.2019 beraten.
Zum Punkt a) Deckenerneuerung in der Mecklenburger Straße wurde gesagt, dass die Straße Anfang oder Mitte der 90iger Jahre gebaut worden ist. Dazu gab es einen entsprechenden B-Plan, in dem auch der Bau der Straße mit enthalten sein muss. Vor dem Bau des Gewerbegebietes war dort alles Ackerfläche. Daher ist aus Sicht des Bauausschusses kein Baugrundgutachten erforderlich.
Dazu weist das Bauamt des Amtes Carbäk auf die erforderliche Untersuchung auf Asbest im Asphalt hin. Die Rundverfügung Straßenbau M-V Nr. 13/2018 wird jetzt als Anlage beigefügt, damit die Gemeindevertreter sehen, dass diese Untersuchung gemacht werden muss.
Weiterhin hat der Bauausschuss über die Prioritätenliste beraten und empfiehlt folgende Reihenfolge:
1. Ortsverbindungsstraße von Öftenhäven in Richtung Groß Kussewitz bis zur Gemarkungsgrenze
2. Ortsverbindungsstraße zwischen Öftenhäven und Steinfeld
3. Alte Schulstraße in Pastow
4. Ortsverbindungsstraße zwischen Ikendorf in Richtung Kösterbeck bis zur Gemarkungsgrenze
5. Straßen Am Dorfteich in Ikendorf und Kösterbecker Straße in der Ortslage
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06. März 2019, die Deckenerneuerung in der Mecklenburger Straße im Gewerbegebiet Pastow-Neuendorf von einem Ingenieurbüro vorbereiten zu lassen und im Vorfeld eine Untersuchung des Asphalts auf asbesthaltige Bestandteile zu beauftragen. Dazu sind drei Baugrundlabore zur Angebotsabgabe aufzufordern. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt.
Bezüglich der Planung ist das Ingenieurbüro Jörn Meyer (hat in den Gemeinde Poppendorf und Roggentin bereits ähnliche Leistungen erbracht) zur Angebotsabgabe über alle Leistungsphasen – soweit erforderlich - aufzufordern.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Ingenieurvertrag zu unterschreiben, sofern er auf der HOAI 2013 basiert.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06. März 2019 für den Ausbau von Ortsverbindungsstraßen bzw. Innerortsstraßen folgende Prioritätenliste:
1. Ortsverbindungsstraße von Öftenhäven in Richtung Groß Kussewitz bis zur Gemarkungsgrenze
2. Ortsverbindungsstraße zwischen Öftenhäven und Steinfeld
3 Alte Schulstraße in Pastow
4. Ortsverbindungsstraße zwischen Ikendorf in Richtung Kösterbeck bis zur Gemarkungsgrenze
5. Straßen Am Dorfteich in Ikendorf und Kösterbecker Straße in der Ortslage
Für die Vorhaben entsprechend der festgelegten Rangfolge soll je Vorhaben ein Honorarangebot für die Leistungsphasen 1 und 2 von jeweils einem der nachfolgenden Ingenieurbüros eingeholt werden.
Für die Baugrundgutachten und Entwurfsvermessungen sollen jeweils drei Angebotsanfragen erfolgen.
Zwischen den Ingenieurbüros VEAPLAN, Voss & Muderack, Krüger & Sell GbR, Ing.-Büro Vogtländer sowie Ing.-Büro Jörn Meyer soll gewechselt werden.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Deckenerneuerung ist eine Unterhaltungsmaßnahme und die Kosten müssen im Teilhaushalt 2 auf dem Produktkonto 54100.5233800 verbucht werden. Hier steht aus dem Jahr 2018 noch ein Haushaltsrest von 44.278,94 € zur Verfügung, von dem zuerst die Grabenertüchtigung in Fienstorf (voraussichtlich rd. 30.000 €) bezahlt werden muss, aber der weitere Rest kann für die beschriebene Maßnahme verwendet werden.
Für das Jahr 2019 wurden 30.000 € für die Instandsetzung von Banketten geplant. Da die Bankette zwischen Fienstorf und Öftenhäven im Frühjahr instandgesetzt werden sollen, muss hier erst abgewartet werden, wie hoch die Kosten dafür tatsächlich ausfallen werden.
Auf jeden Fall sind ausreichend Mittel für die Baugrunduntersuchung/ Beprobung des Asphaltes und für die ersten Planungsleistungen bis zum LV und einer Kostenberechnung vorhanden.
Die weiteren im Sachverhalt beschriebenen Maßnahmen werden Investitionen werden und die Kosten müssen im Teilhaushalt 2 auf dem Produktkonto 54100.0960000/ 7853200 verbucht werden. Auf diesem Produktkonto stehen aktuell 652.628,94 € zur Verfügung, davon sind 129.616,75 € Haushaltsreste.
Die Gemeinde hat für dieses Jahr bisher nur den Ausbau des Haubenweges geplant, für den Fördermittel beantragt und in Aussicht gestellt sind. Voraussichtlich werden dafür mit Planung und Bau rd. 380.000 € (ohne Förderung) erforderlich, sodass noch ausreichend Mittel für die Vorbereitung der im Sachverhalt beschriebenen Maßnahmen vorhanden sind. Baugrund, Entwurfsvermessung und die Leistungsphasen 1 und 2 werden bezahlt werden können.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Straßenflurstücke Öftenhäven – Gemarkungsgrenze Groß Kussewitz und evtl. Grunderwerb
Straßenflurstücke Öftenhäven – Ortslage Steinfeld und evtl. Grunderwerb
Straßenflurstücke Ikendorf – Gemarkungsgrenze Fresendorf
Straßenflurstücke Am Dorfteich in Ikendorf und Kösterbecker Straße in Broderstorf (Ikendorfer Seite)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
