BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/HRA/170/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Zur Historie:

Die Gemeindevertretung Broderstorf beschloss am 06.02.2002 die Satzung über die Ehrung verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Gemeinde Broderstorf. Nachdem die Satzung der Kommunalaufsicht des Landeskreises Bad Doberan angezeigt wurde, teilte der Landrat mit Schreiben vom 05.04.2002 mit, dass die Gemeinde Broderstorf nicht befugt sei, Titel, Orden und Ehrenzeichen zu verleihen. Diese Rechtsauffassung wurde durch ein Schreiben des Innenministerium M-V bestätigt. Die Gemeinde Broderstorf hob die Satzung daher in ihrer Gemeindevertretersitzung am 15.05.2002 auf.

 

Als Alternative wurde nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf am 26.05.2003 eine Satzung zur Verleihung und Beendigung des Ehrenbürgerrechts ausgefertigt. Diese ist rechtskräftig.

 

Ende des Jahres 2013 brachte Herr Hirschmann den Vorschlag ein, die bisherige Ehrenbürgerrechtssatzung durch eine Ehrensatzung zu ersetzen, die der Gemeinde Raum für weitere Ehrungen gibt.

 

Die Verwaltung hatte eine Synopse erstellt und einen Satzungsentwurf. Im Sachverhalt der Beschlussvorlage wurde Stellung nehmend aufgeführt, warum einige wenige Stellen unterstrichen oder in Klammern gefasst waren, mit denen sich der Sozialausschuss nach Meinung der Verwaltung noch auseinandersetzen konnte.

 

Der Ausschuss für Kultur und Soziales war nicht einverstanden mit der Art und Weise des Einbringens der Verwaltung und übertrug weitere Zuarbeit an Ausschussmitglieder. Die Zuarbeit erfolgte nicht. Das Thema geriet, auch in der Verwaltung, und ggf. durch Beginn der neuen Legislaturperiode in Vergessenheit.

 

Frau Elgeti bat um die damaligen Unterlagen, um die Angelegenheit in dieser Legislaturperiode abzuschließen, und der Ausschuss für Ordnung und Umwelt beriet am 21.01.2019 erneut zu dieser Thematik. Das Ergebnis der Beratung wurde in einem Satzungsentwurf verankert.

 

Die Beratung des Ausschusses für Kultur und Soziales erfolgte am 20.02.2019.

 

Da beide Ausschüsse gleichwertig sind, wurde nicht der Entwurf des Ausschusses für Ordnung und Umwelt mit den Vorschlägen des Ausschusses für Kultur und Soziales abgeändert, sondern anhand des bis zum 22.02.2019 vorliegenden Entwurfs des Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ein 2. Satzungsentwurf erstellt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.03.2019 die Satzung der Gemeinde Broderstorf zur Verleihung des Ehrenbürgerrechts und weiterer Ehrungen (Ehrensatzung) gemäß anliegendem Entwurf des Ausschusses für ……………………… mit folgenden Änderungen: ……………………………………... .

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Eine Satzung ruft keine unmittelbaren Auswirkungen hervor.

Im Rahmen der Haushaltsplanung muss ein ausreichender Ansatz in den folgenden Produktkonten Berücksichtigung finden: PK 11101 (Gremien), Teilhaushalt 1; PK 12600 (Brandschutz), Teilhaushalt 2; PK 28100 (Heimat- und Kulturpflege), Teilhaushalt 1.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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