BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/ORD/063/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Anbringung von digitalen Geschwindigkeitsanzeigen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Nancy Reuter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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04.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeindevertretung beschloss in der Sitzung vom 12.11.2018, im Zuge der Verkehrsberuhigung in der Dorfstraße, die Anbringung von Geschwindigkeitsanzeigen zwischen den Häusern 44 und 48 von beiden Seiten aus.
Hierzu müssen zunächst keine besonderen Voraussetzungen vorliegen.
Standort:
Allerdings sind die Standorte in dem Beschluss einerseits zu ungenau und andererseits aus Sicht des Ordnungsamtes nicht zielführend, da direkt im Kreuzungsbereich kaum hohe Geschwindigkeiten gemessen werden. Eher empfiehlt es sich, die Geräte an einer geraden Strecke aufzustellen, die zur Beschleunigung verleitet oder beispielsweise im Kurvenbereich Höhe Hausnummer 44e bzw. 53.
Zur Abstimmung über die genauen Standorte dient der Beschlussvorschlag 1.
Einigen Sie sich bitte auf 2 Standorte und markieren Sie diese im beigefügten Lageplan, welcher sodann dem Beschluss als Anlage beigefügt wird.
Ausführung:
Zudem ist derzeit hinsichtlich der Energieversorgung noch unklar, in welcher Ausführung die Geschwindigkeitsanzeigen angeschafft werden sollen. Möglich ist in diesem Zusammenhang eine solarbetriebene oder eine elektrisch-betriebene Version. Um für die nächste Gemeindevertretersitzung die notwendigen Angebote einholen zu können, sollten Sie sich zunächst für eine der beiden Varianten entscheiden. Dafür dient der Beschlussvorschlag 2.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.03.2019 die Anbringung von 2 digitalen Geschwindigkeitsanzeigen an den Standorten, die im anliegendem Lageplan gekennzeichnet sind.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
Anlagen:
Lageplan zu den Standorten der 2 digitalen Geschwindigkeitsanzeigen
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.03.2019 die Einholung von Angeboten für 2 Geschwindigkeitsanzeigen in solarbetriebener / elektrisch-betriebener Version. (Bitte Nichtzutreffendes streichen!)
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Verkehrsberuhigung in der Dorfstraße in Poppendorf ist nicht geplant. Es handelt sich hierbei um die Anschaffung von zwei digitalen Geschwindigkeitsanzeigen. Die Maßnahme ist als Investition anzusehen, da es sich nicht um eine Unterhaltungs- oder Reparaturmaßnahme handelt.
Über die voraussichtlichen Kosten lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine genauen Aussagen treffen. Es sollte aber von ca. 4.000 € ausgegangen werden.
Die Finanzierung ist im Rahmen einer Soll-Übertragung vom Produktkonto 54100.7853200 auf das Produktkonto 54100.7857100 gesichert.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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145,2 kB
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