BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/ORD/063/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung beschloss in der Sitzung vom 12.11.2018, im Zuge der Verkehrsberuhigung in der Dorfstraße, die Anbringung von  Geschwindigkeitsanzeigen zwischen den Häusern 44 und 48 von beiden Seiten aus.

Hierzu müssen zunächst keine besonderen Voraussetzungen vorliegen.

 

Standort:

Allerdings sind die Standorte in dem Beschluss einerseits zu ungenau und andererseits aus Sicht des Ordnungsamtes nicht zielführend, da direkt im Kreuzungsbereich kaum hohe Geschwindigkeiten gemessen werden. Eher empfiehlt es sich, die Geräte an einer geraden Strecke aufzustellen, die zur Beschleunigung verleitet oder beispielsweise im Kurvenbereich Höhe Hausnummer 44e bzw. 53.

Zur Abstimmung über die genauen Standorte dient der Beschlussvorschlag 1.

 

Einigen Sie sich bitte auf 2 Standorte und markieren Sie diese im beigefügten Lageplan, welcher sodann dem Beschluss als Anlage beigefügt wird.

 

 

Ausführung:

Zudem ist derzeit hinsichtlich der Energieversorgung noch unklar, in welcher Ausführung die Geschwindigkeitsanzeigen angeschafft werden sollen. glich ist in diesem Zusammenhang eine solarbetriebene oder eine elektrisch-betriebene Version. Um für die nächste Gemeindevertretersitzung die notwendigen Angebote einholen zu können, sollten Sie sich zunächst für eine der beiden Varianten entscheiden. Dafür dient der Beschlussvorschlag 2.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.03.2019 die Anbringung von 2 digitalen Geschwindigkeitsanzeigen an den Standorten, die im anliegendem Lageplan gekennzeichnet sind.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

Anlagen:

Lageplan zu den Standorten der 2 digitalen Geschwindigkeitsanzeigen

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.03.2019 die Einholung von Angeboten für 2 Geschwindigkeitsanzeigen in solarbetriebener / elektrisch-betriebener Version. (Bitte Nichtzutreffendes streichen!)

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Verkehrsberuhigung in der Dorfstraße in Poppendorf ist nicht geplant. Es handelt sich hierbei um die Anschaffung von zwei digitalen Geschwindigkeitsanzeigen. Die Maßnahme ist als Investition anzusehen, da es sich nicht um eine Unterhaltungs- oder Reparaturmaßnahme handelt.

 

Über die voraussichtlichen Kosten lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine genauen Aussagen treffen. Es sollte aber von ca. 4.000 € ausgegangen werden.

 

Die Finanzierung ist im Rahmen einer Soll-Übertragung vom Produktkonto 54100.7853200 auf das Produktkonto 54100.7857100 gesichert.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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