BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/ORD/064/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Die Gemeindevertretung beschloss in der Sitzung vom 12.11.2018, im Zuge der Verkehrsberuhigung in der Dorfstraße, die Markierung der Straße mit einer „30“. Diese muss zunächst beim Landkreis Rostock als zuständige Verkehrsbehörde beantragt werden. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, der Behörde den genauen Standort der Markierung mitzuteilen.

 

Einigen Sie sich daher bitte

 

1. auf einen Standort und

2. in welche Fahrtrichtung die „30“ aufgebracht werden soll

 

und markieren Sie den Standort und die Fahrtrichtung im beigefügten Lageplan, welcher sodann dem Beschluss als Anlage beigefügt wird.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.03.2019 die Beantragung zur Markierung der Dorfstraße in Poppendorf mit einer „30“ nach anliegendem Lageplan.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Schätzungsweise sind Aufwendungen in Höhe von 250 € zu erwarten. Die finanziellen Mittel stehen auf dem Produktkonto 54100.5238000 zur Verfügung.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

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Anlagen

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