BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/ORD/065/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Kündigung des Gestattungsvertrages zwischen der Gemeinde Roggentin und der Klimm GmbH & Co. KG vom 15.03.1994
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Nancy Reuter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Roggentin
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.03.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Zwischen der Gemeinde Roggentin und der Klimm GmbH & Co. KG besteht seit dem 15.03.1994 ein wirksamer Gestattungsvertrag. Dieser berechtigt die Firma ursprünglich zur Aufstellung von Sammelhinweistafeln.
Als Entgelt für das gewährte Nutzungsrecht zahlte die Firma 15 % der Mieteinnahmen im Jahr.
Das Recht zur Nutzung begann laut Vertrag am Tag der Aufstellung und dauerte zunächst 6 Jahre. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate vor Vertragsablauf. Dieser ist abhängig von dem Datum der Aufstellung der Sammelhinweistafeln.
Aufgrund der Unbestimmtheit des Vertrages und der Probleme, die in der Vergangenheit mit den Hinweistafeln entstanden sind, sollte dieser Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung vom 11.03.2019 den Gestattungsvertrag mit der Firma Klimm GmbH & Co. KG vom 15.03.1994 zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, das Kündigungsschreiben entsprechend zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
