BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/984/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Auftragsvergabe Ingenieurleistung Abriss und Neubau Schwarzer Weg 16-18
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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06.02.2019
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Bereit
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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06.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat sich in der Sitzung am 09.01.2019 für den Neubau zur Schaffung kommunalen Wohnungseigentums am Standort des Wohnblocks im Schwarzen Weg 16-18 in 18184 Broderstorf sowie für den Abriss des jetzigen Gebäudes entschieden. Für diese Maßnahme muss ein Planungsbüro beauftragt werden, die Leistungen müssen ausgeschrieben werden.
Mit der aib Bauplanung Nord GmbH wurde ein Vertrag über Architekten- und Ingenieurleistungen zur Modernisierung und Sanierung der 22 Wohneinheiten im Schwarzen Weg 16-18 in 18184 Broderstorf geschlossen, der die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung – Vorplanung – Entwurfsplanung – Genehmigungsplanung) umfasst. Da sich die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf nun für einen Abriss und den Neubau eines Wohnblocks entschieden hat, muss der Vertrag mit aib gekündigt werden. Von aib ist für die ersten beiden Planungsphasen eine Rechnung an den Auftraggeber zu stellen.
Bevor neu ausgeschrieben wird, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf darüber zu entscheiden, in welcher Form der Neubau zu erfolgen hat. Aib soll mit den Leistungsphasen 1 bis 2 direkt beauftragt werden. Die Leistungsphase 2 beinhaltet eine Kostenschätzung sowie eine Variantenuntersuchung. Die Leistungsphasen 1 bis 2 sind für die Leistungsbilder Gebäude, Haustechnik und Freianlagen zu beauftragen. Die Ergebnisse dienen dann als Grundlage dafür, in welcher Form die Ausschreibung für die weiteren Leistungsphasen zu erfolgen hat. Dabei sollte aib erneut beteiligt werden.
Ergänzung aus der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Territorialentwicklung der Gemeinde Broderstorf vom 18.02.2019:
Der gefasste Beschluss der Gemeindevertretung Broderstorf in der letzten Sitzung am 06.02.2019 wurde nochmals im Bauausschuss, zusammen mit Frau Narajek, beraten, da dieser zu unbestimmt ist. Hierzu gab es folgende Erläuterungen.
Das Ingenieurbüro aib wurde im Ziuge der ursprünglich geplanten Sanierung des Wohnblockes neben den Leistungsphasen 1 und 2 sogar bis Leistungsphase 4 beauftragt und hat die Leistungen für die Phasen 1 und 2 bereits erbracht, bevor sich die Gemeinde doch für einen Neubau entschieden hat. Die bisher erbrachten Leistungen für die „Sanierung“ werden dazu auch von aib abgerechnet. Der gemachte Beschlussvorschlag durch das Amt, dass das Ingenieurbüro aib zu den Leistungsphasen 1 und 2 für einen Wohnblock-Neubau beauftragt werden soll, hatte die Bewandtnis, dass aib aufgrund der erfolgten Besichtigung des Objektes schon die Grundlagen für eine Kostenschätzung für den Neubau, was der Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 entspricht, vorlegen kann. Erst danach und mittels der dann durch aib erstellten Unterlagen erfolgt eine Ausschreibung der Leistungen ab Leistungsphase 3 unter Beteiligung mehrerer Ingenieur- und Architektenbüros, wobei auch aib wieder beteiligt werden soll.
Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt der Gemeindevertretung Broderstorf den durch das Amt ursprünglich vorgeschlagenen Beschluss erneut zu behandeln und gleichzeitig den „unbestimmten“ Beschlusss vom 06.02.2019 aufzuheben (vgl. auch Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Territorialentwicklung der Gemeinde Broderstorf vom 18.02.2019).
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.03.2019, den Beschluss vom 06.02.2019 (GV 02/04/2019) zur Auftragsvergabe Ingenieurleistung Abriss und Neubau Schwarzer Weg 16-18 aufzuheben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.03.2019, das Planungsbüro aib Bauplanung Nord GmbH mit den Leistungsphasen 1 bis 2 (Grundlagenermittlung – Vorplanung) für die Leistungsbilder Gebäude, Haustechnik und Freianlagen für den Abriss und den Neubau des Mehrfamilienhauses im Schwarzen Weg 16-18 in 18184 Broderstorf auf Basis der aktuellen HOAI zu beauftragen.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Eine Kostenschätzung ist noch nicht erfolgt. Auf dem Produktkonto 11401.7852200 stehen für das Haushaltsjahr 2019 knapp 650.000 EUR zur Verfügung.
Nach den bisherigen Prüfungen gibt es kein einschlägiges Förderprogramm. Diese Prüfung ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Finanzierung der Leistungsphasen 1 bis 2 erfolgt in jedem Fall mit Eigenmitteln der Gemeinde.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine.
