BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HRA/175/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Herr Bünger, der Bürgermeister von Roggentin, berichtete anlassbedingt im Haupt- und Finanzausschuss des Amtes am 29.01.2019, dass die Gemeinde Roggentin bereits vor langer Zeit einen Beschluss gefasst hat, nach welchem parteipolitische Veranstaltungen im Dorfgemeinschaftshaus ausgeschlossen sind.

Die Ausschussmitglieder, darunter der Bürgermeister der Gemeinde Broderstorf, fanden dies erstrebens- und nachahmenswert, um die Neutralität der Gemeinde zu wahren und nicht aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz heraus möglicherweise gezwungen zu werden, auch links- bzw. rechtsextremistische Parteien in Dorfgemeinschaftshäusern oder anderen kommunalen Gebäuden dulden zu müssen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.03.2019, dass sämtliche Räumlichkeiten in kommunalen Gebäuden der Gemeinde Poppendorf für parteipolitische Veranstaltungen unabhängig von der politischen Richtung und ausdrücklich ohne Ausnahme nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

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