BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/010/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zum Setzen einer Entwässerungsrinne im Ginsterweg zum Ableiten von Niederschlagswasser
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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11.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Im Ginsterweg Nr. 5 ist es in der Vergangenheit bereits zweimal zur Überflutung des Kellers nach Starkregen gekommen. Das Wasser ist aufgrund der Fahrbahnneigung und des Fehlens von Borden von der öffentlichen Straßenfläche auf das Grundstück und ins Haus geflossen, obwohl der Eigentümer bereits selbst Vorkehrungen getroffen hatte.
Bereits am 12.07.2017 fand ein Ortstermin mit dem Amt Carbäk statt.
Aufgrund der Situation wurde ein Angebot einer Fachfirma eingeholt. Es wurden 11 m Betonmuldensteinrinne und ein Straßenablauf angeboten, um das Niederschlagswasser zu führen und zu fassen und der vorhandenen Regenwasserleitung zuzuführen. Das Angebot beinhaltete auch den erforderlichen Straßenaufbruch sowie die Wiederherstellung der Fahrbahn. Die Kosten wurden mit ca. brutto 6.000,00 € angegeben.
Die Gemeindevertretung hatte am 18.09.2017 den entsprechenden Beschlussvorschlag abgelehnt.
Da das Problem natürlich weiterhin besteht, hatte der Anwohner sich erneut an die Gemeinde gewandt. Der Anwohner hat nun seinerseits ein aktuelles Kostenangebot eingeholt. Es ist vorgesehen, eine Entwässerungsrinne auf der privaten Fläche unmittelbar an die Fahrbahnkante zu setzen und diese Rinne auch anzuschließen. Die Kosten hierfür betragen ca. brutto 5.000 €.
Nach einem Gespräch zwischen dem Anwohner und dem Bürgermeister ist der Anwohner bereit, 25% der Kosten zu übernehmen.
Sofern die Gemeindevertretung dieser Kostenbeteiligung zustimmt, sollte die Beauftragung der Leistungen durch den Bürger direkt erfolgen und die Gemeinde beteiligt sich mit 75 % an den Baukosten, jedoch höchstens mit 3.700 € entsprechend des vom Bürger vorgelegten Kostenangebotes der Firma SRP aus Broderstorf.
Die Leistungen werden auf dem privaten Grundstück ausgeführt und eventuelle Mängel sollten dann auch direkt vom Bürger mit der Firma geklärt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in Ihrer Sitzung am 11. März 2019,
dass sich die Gemeinde Roggentin mit 75 % an den Kosten für den Bau einer Entwässerungsrinne zum Ableiten von Niederschlagswasser aus dem öffentlichen Straßenbereich auf dem Grundstück Ginsterweg Nr. 5 beteiligt, jedoch höchsten mit einem Betrag von brutto 3.700,00 €.
Die Entwässerungsrinne wird auf dem privaten Wohngrundstück unmittelbar an der Grenze zur öffentlichen Fahrbahn gesetzt und angeschlossen.
Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der Schlussrechnung der vom Bürger beauftragten Firma.
Eine entsprechende Vereinbarung zur Kostenübernahme zwischen Bürger und Gemeinde ist zu schließen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, diese zu unterschreiben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Das Setzen einer Entwässerungsrinne im Ginsterweg 5 ist nicht geplant.
Die Kosten stellen einen Zuschuss an den Bürger dar und müssen im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Roggentin auf dem Produktkonto 54100.5255900/ 7255900 verbucht werden. Im Rahmen einer Sollübertragung wären die Kosten in Höhe von voraussichtlich 3.700 € über das Produktkonto 54100.5233800/ 7233800 gedeckt.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Gemarkung Roggentin, Flur1, Flurstück 124/ 37, Ginsterweg, privates Wohngrundstück
