BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/011/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Der dritte Entwurf zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes, die zugehörige Abwägungsdokumentation und der Umweltbericht liegen zur Stellungnahme der Gemeinden vor.

Der Entwurf enthält insbesondere die geplanten Vorranggebiete für Windenergieanlagen sowie weitere Festlegungen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und zum Ausbau der Leitungsnetze.

Das Verfahren wird nach den §§ 7 und 9 des Landesplanungsgesetze M-V durchgeführt.

Des Weiteren wird auch die Umweltverträglichkeit der geplanten Festlegungen im Verfahren geprüft.

 

Die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen ist nur innerhalb der zu diesem Zweck festgelegten Vorranggebiete zulässig. Dies gilt auch für Ersatz und Erneuerung bereits bestehender Anlagen. Die Vorranggebiete haben damit zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten gemäß dem Raumordnungsgesetz. Innerhalb der Vorranggebiete für Windenergieanlagen sind andere Nutzungen nur dann zulässig, wenn sie die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen nicht ausschließen oder einschränken.

 

Die Stromleitungen sollen erneuert und für höhere Kapazitäten aufgerüstet werden, soweit dies für die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen bei der Stromerzeugung erforderlich ist. Im Verlauf der bestehenden 220-Kilovolt-Leitungen sollen alle Planungen und Maßnahmen vermieden werden, die dem Ersatz durch neue 380-Kilovolt-Leitungen entgegenstehen oder diesen erschweren würden.

 

Das Eignungsgebiet Broderstorf (2/4) gilt als vollständig ausgenutzt und soll eine Anpassung erfahren.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.03.2019 ihre Stellungnahme zum dritten Entwurf zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes wie folgt:

 

 

 

 

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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