BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/027/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung zum Städtebaulichen Vertrag- Bebauungsplan Nr.14 der Gemeinde Broderstorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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03.04.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeinde Broderstorf beabsichtigt die Entwicklung und Nachnutzung des ehemaligen LPG-Stützpunktes auf dem Flurstück der Gemarkung Ikendorf, Flur 1, Flurstück 362. Dazu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, kann die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat in Ihrer Sitzung am 05.05.2010 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr.14 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk am 20.05.2010.
Am 28.08.2015 ist durch Herrn Bektas Erdogan der Antrag auf Erstellung eines Bebauungsplanes im Amt Carbäk eingegangen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 01.02.2017 wird beschlossen TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co.KG den Auftrag für die Bauleitplanung zu erteilen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in Ihrer Sitzung am 05.04.2017 mit dem Eigentümer Herrn Bektas Erdogan einen städtebaulichen Vertrag für die Aufstellung des B-Plans Nr. 14 zu schließen. Die Gemeinde Broderstorf beteiligt sich mit 10.000,00 EUR an den Planungskosten. Nach Unterzeichnung des Vertrages wird der Auftrag für die Bauleitplanung an die TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co.KG vergeben. Der Aufstellungsbeschluss vom 05.05.2010 wird nochmals bestätigt. Zur Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages werden der Bürgermeister bzw. sein Stellvertreter ermächtigt.
Am 04.05.2017 wird in der Gemeindevertretung beschlossen dem städtebaulichen Vertrag zum B-Plan Nr. 14 zuzustimmen.
Am 21.09.2017 wurde der städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde Broderstorf und Herrn Bektas Erdogan auf Grundlage des § 11 BauGB geschlossen.
TÜV Nord wurde durch Herrn Erdogan beauftragt, ausschließlich die städtebaulichen Planungsleistungen für den Bebauungsplan zu erbringen. Sämtliche Fremdleistungen, wie die Vermessung oder Fachgutachten sind nicht Bestandteil der Beauftragung.
Die Vermessung wurde durchgeführt und liegt vor.
Herr Erdogan wurde durch TÜV Nord mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass für die Fertigstellung des Entwurfs des Bebauungsplanes zwingend das Schallgutachten, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag und das Altlasten-/ Bodenschutzgutachten erforderlich sind.
Am 28.11.2018 bat Frau Rückwart von der TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co.KG die untere Bodenschutzbehörde (Frau Hadler), sowie die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock (Herr Manthey), um Angaben zum erforderlichen Untersuchungsumfang des Altlasten-/ Bodenschutzgutachtens und des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages.
Des Weiteren fand am 28.11.2018 im Amt Carbäk eine Beratung zum aktuellen Sachstand der Bauleitplanung, sowie der weiteren Verfahrensweise mit der Gemeinde Broderstorf und dem TÜV Nord statt.
Am 11.12.2018 forderte die Gemeinde Broderstorf Herrn Erdogan erneut auf die erforderlichen Fachgutachten bis zum 31.01.2019 zu beauftragen. Die Gemeinde signalisierte Herrn Erdogan mit diesem Schreiben, dass wenn er dieser Aufforderung bis zum genannten Termin nicht nachkommt, das Verfahren einzustellen.
Am 02.01.2019 wurde im Amt Carbäk ein erneutes Beratungsgespräch, indem Herr Begdas Erdogan durch seinen Bruder Herrn Erdo Erdogan vertreten wurde, statt. Herr Erdo Erdogan erklärte die erforderlichen Fachgutachten in Auftrag gegeben zu haben. Bis zum heutigen Tag liegt dem Amt Carbäk lediglich der Artenschutzfachbeitrag vor. Mit der Umsetzung der mit diesem Fachgutachten in Verbindung stehenden Maßnahmen wurde noch nicht begonnen.
Mit Schreiben vom 28.02.2019 wurde Herr Erdogan zum wiederholten Male aufgefordert die noch fehlenden Fachgutachten bzw. den Bearbeitungsstand dieser mitzuteilen. Das Fristende war der 15. März 2019.
Es erfolgte weder mit TÜV Nord noch mit dem Amt Carbäk eine Rückäußerung. Seit Februar 2019 ist Herr Erdogan telefonisch nicht erreichbar.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in Ihrer Sitzung am 03.04.2019 den städtebaulichen Vertrag zwischen Herrn Bektas Erdogan und der Gemeinde Broderstorf zu kündigen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
