BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/034/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Datum vom 07.12.2018 den Vergleichsbeschluss zum Mediationsverfahrens der Hähnchenmastanlage Fienstorf Herrn Rechtsanwalt Rode zugesandt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat diesem in ihrer Sitzung am 09.01.2019 zugestimmt.

 

Herr Kühl hingegen bat um Änderung hinsichtlich Punkt 7 des Vergleichsbeschlusses bzgl. der Regelung des Feuerlöschteiches, da es hier wohl zu einem „örtlichen Missverständnis“ kam. Im Ursprungsvergleich war vorgesehen, dass der Feuerlöschteich an der Kreuzung Öftenhäven Kussewitz Steinfeld wiederhergestellt werden sollte. Herr Kühl jedoch ging davon aus, dass es sich bei der vorgesehenen Erweiterung um den im Rahmen der Errichtung der Hähnchenmastanlage geplanten und in den dortigen Plänen verzeichneten Feuerlöschteich handelt. Dies sollte nochmals klargestellt werden.

 

Hierzu wurde in der letzten Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Broderstorf am 06.02.2019 positiv abgestimmt.

 

Am 25.03.2019 ging nunmehr der finale Vergeleichsvorschlag (Beschluss vom 15.03.2019) vom Verwaltungsgericht Schwerin über Herrn Rechtsanwalt Rode in der Amtsverwaltung ein. Die Änderung zum Feuerlöschteich unter Punkt 7 wurde berücksichtigt.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf wird nunmehr um Zustimmung zum Vergleich gebeten. Das Eilantragsverfahren ist dann beendet.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.04.2019 dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerins vom 15.03.2019 (Vergleich) in dem Verwaltungsstreitverfahren Gemeinde Broderstorf gegen Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (AZ.: 9 E-GR 2645/16 SN) zuzustimmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Rechtsstreit stehen im TH 2 auf dem Produktkonto 52100.5625300 im Jahr 2019 finanzielle Mittel nicht zur Verfügung. Nach Abschluss des Verfahrens ist noch eine Schlussrechnung von Herrn Rechtsanwalt Rode zu erwarten. Das ausstehende Honorar wird auf ca. 500,00 EUR geschätzt.

 

Die Deckung ist mittels Sollübertragung möglich im TH 2 auf dem Produktkonto 11401.5629001.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

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Anlagen

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