BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/Käm/360/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Gemäß §§ 48, 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Nachtragshaushaltssatzung 2019 und der dazugehörige Nachtragshaushaltsplan 2019 der Gemeinde Poppendorf erarbeitet.

 

Die Notwendigkeit des Erlasses einer Nachtragshaushaltssatzung ergibt sich gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV-MV, da sich aufgrund der Steuermindereinnahmen von ca. 2.500.000,00 EUR ein erheblicher Fehlbetrag im Ergebnishaushalt abzeichnet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.05.2019 die laut Anlage beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2019 und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan 2019.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.05.2019 als wesentliche Produkte für das Nachtragshaushaltsjahr 2019 folgende:

 

28100 (Heimat- und sonstige Kulturpflege)

54100 (Gemeindestraßen)

61100 (Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Allgemeine Umlagen).

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Ergebnishaushalt 2019 weist im Nachtrag ein Jahresergebnis von -2.504.300 EUR aus.

 

Der Ergebnisvortrag von 2018 aus den Haushaltsvorjahren beträgt 1.097.423 EUR und wird auf das Haushaltsfolgejahr 2019 vorgetragen.

 

Somit ergibt sich ein endgültiger Fehlbetrag i.H.v. -1.406.877 EUR. Dieses Ergebnis wird auf das Haushaltsfolgejahr 2020 vorgetragen.

 

Der Ergebnishaushalt ist in der Nachtragsplanung gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 GemHVO-Doppik nicht ausgeglichen.

 

Der Finanzhaushalt weist im Nachtragsplanjahr 2019 insgesamt eine Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 2.302.400 EUR aus.

Der Finanzhaushalt ist in der Nachtragsplanung gem. § 16 Abs. 1 S. 2 GemHVO-Doppik 2019 ausgeglichen, da die Summe des jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von -2.139.200 EUR und des Saldos des laufenden Ein- und Auszahlungen des Haushaltsvorjahres 11.495.720 EUR nicht negativ sind (9.356.520 EUR).

 

Der Ergebnishaushalt der Gemeinde ist im Nachtragsplanjahr sowie im Finanznachtragsplanungszeitraum nicht ausgeglichen. Der Stellenplan der Gemeinde ist somit genehmigungspflichtig gem. § 55 KV M-V.

 

Des Weiteren muss die Gemeinde die wesentlichen Produkte für das Nachtragshaushaltsjahr 2019 festlegen.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

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Anlagen

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