BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/HRA/159/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Die Gemeinde Poppendorf verfügt über die rechtskräftige „Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Poppendorf“ vom 20.07.2005 samt 1. Änderung vom 18.10.2005 und 2. Änderung vom 04.12.2007.

Durch den Zeitablauf, den Wandel der Rechtsprechung in den letzten Jahren und die starke Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG) ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass diese rechtswidrig ist und ersetzt werden muss.

Der vorliegende Entwurf einer Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Poppendorf (FwKS) für die in § 25 BrSchG benannten Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt sämtliche rechtlichen Änderungen, gerade auch im kalkulatorischen Bereich.

Die Kostenersatzkalkulation beruht auf einer vom Innenministerium ausgegebenen Vorlage, die von den Fachämtern mit den entsprechenden aus dem Doppik-Programm H&H des Amtes ersichtlichen Daten gefüllt wurde.

Dabei ist für die Rechtskonformität der Satzung wichtig, dass eine Kostenunterschreitung toleriert wird, eine Kostenüberschreitung keineswegs.

Daher wurde auch eine minutengenaue Abrechnung gewählt, da dies den Vorteil größerer Rechtssicherheit verspricht.

Die überarbeitete Kalkulation bezieht sich auf die Kosten der Jahre 2015 bis 2018. Das neue Feuerwehrfahrzeug der Gemeinde LF 10- , welches im April 2018 zugelassen wurde, fand Eingang in die Vorhaltekosten und in die einsatzbedingten Kosten.

Die eingegebenen Daten sind noch einmal überprüft und ggf. geändert worden. So wurde der beim 1. Entwurf bzgl. des Feuerwehrgebäudes mit DGH vergessene Schlüssel von 45,69% nunmehr beachtet. Bzgl. der Funkgeräte hält das Fachamt an den Daten fest. Tatsächlich wurden diese vom Landkreis überlassen, jedoch nicht kostenfrei, sondern so wie in der Kalkulation angeführt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf billigt in ihrer Sitzung am 06.05.2019 die vorliegende Kostenersatzkalkulation zum Entwurf der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Poppendorf.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.05.2019 die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Poppendorf gemäß vorliegendem Entwurf.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ist mit Einnahmen auf dem Produktkonto 12600.4425900 (Brandschutz, Kostenerstattung aus sonstigem privaten Bereich) im Teilhaushalt 2 zu rechnen.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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