BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/035/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Vorbereitung des Ausbaus der Ortsverbindungsstraße von Kösterbeck Richtung Ikendorf bis zur Gemarkungsgrenze
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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06.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Ortsverbindungsstraße zwischen Ikendorf und Kösterbeck ist seit Jahren in einem schlechten Zustand, akute Schadstellen wurden zwischendurch geflickt.
Im Jahr 2006 wurde auf der kompletten Fahrbahn eine Deckenerneuerung durchgeführt. Allerdings traten nach etwa 2 Jahren erneut massiv Risse – Quer-, Längs- und Netzrisse – auf. Daraufhin wurden die größten Risse vergossen und das Heiden Labor hat auf Broderstorfer Seite anhand von Bohrkernen und seitlichen Aufgrabungen die Ursachen untersucht. In jedem Fall ist der vorhandene Oberbau deutlich unterbemessen und die Wasserableitung aus den ungebundenen Tragschichten nicht gewährleistet. Diese Ursachen treffen mit Sicherheit auch auf den Teil der Straße, der zur Gemeinde Roggentin gehört, zu.
Die Gemeindevertretung Broderstorf hat für ihren Teil beschlossen, die Leistungsphasen 1 und 2 (hier Prüfung von Varianten und Kostenschätzung) zu vergeben, bei Bedarf auch Baugrund. Ohne eine Grundlage können weder Finanzmittel für den zukünftigen Haushalt geplant noch Fördermittel beantragt werden. Die Gemeindevertretung Broderstorf hat in diesem Zusammenhang das Amt Carbäk beauftragt, die angrenzenden Gemeinden, in diesem Fall also die Gemeinde Roggentin, anzufragen, ob diese für ihren Straßenabschnitt ebenfalls die Planung für die Leistungsphasen 1 und 2 und bei Bedarf ergänzend Baugrund beauftragen will. Für die Ortsverbindungsstraße wäre es von Vorteil, wenn sie zukünftig komplett und einheitlich ausgebaut werden würde.
Für den Teil auf Broderstorfer Seite wurde das Ingenieurbüro Jörn Meyer – iplan Nord GmbH – angefragt. Für andere Straßenabschnitte in Broderstorf wurden andere Ingenieurbüros angefragt, sodass eine Streuung erfolgt.
Die Ergebnisse der Leistungsphasen 1 und 2 sollen dann auch perspektivisch die Basis für die Vergabe der weiteren Leistungsphasen der Planung bilden - Verhandlungsvergabe nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), Anfrage von drei Büros.
Diese Thematik wurde im Bauausschuss der Gemeinde Roggentin am 01.04.2019 beraten. Der Bauausschuss hat sich für die Beteiligung der Gemeinde Roggentin an diesem Vorhaben ausgesprochen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 06. Mai 2019, für den Ausbau der Ortsverbindungsstraße Kösterbeck Richtung Ikendorf bis zur Gemarkungsgrenze die Leistungsphasen 1 und 2 und, sofern erforderlich, eine ergänzende Baugrunduntersuchung zu beauftragen. Dieser Beschluss soll nur greifen, sofern die Gemeinde Broderstorf für ihren Abschnitt bis nach Ikendorf auch die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt.
Es ist das gleiche Ingenieurbüro auszuwählen, das auch die Gemeinde Broderstorf beauftragen wird, damit die Planung in einer Hand bleibt und zusammenpasst.
Für evtl. erforderliche Baugrunduntersuchungen sind drei Baugrundbüros anzufragen und der Zuschlag ist auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen.
Für die Planungsleistungen gemäß HOAI, Leistungsphasen 1 und 2, werden der Bürgermeister und sein Stellvertreter bevollmächtigt, den Ingenieurvertrag zu unterschreiben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Diese Maßnahme wäre eine Investition und die Ausgaben müssen im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Roggentin auf dem Produktkonto 54100.0960000/ 7853200 geplant und verbucht werden. Die Maßnahme ist im aktuellen Haushalt nicht geplant, muss dann für die kommenden Jahre bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
Für die 1. beiden Leistungsphasen könnte evtl. mit Kosten von 20.000 € gerechnet werden. Diese Mittel wären vorhanden, denn im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Roggentin stehen auf dem Produktkonto 54100.0960000/ 7853200 rd. 2.430.000 € zur Verfügung. Diese Mittel sind für die Erschließung der Industrie- und Gewerbeflächen im B-Plangebiet Nr. 3 beidseitig der Straße Zum Bornkoppelweg geplant. Allerdings werden aufgrund der doch längeren Planungsphase die Ausgaben in diesem Jahr nicht mehr in dieser Höhe anfallen, sodass die vorgenannten Planungskosten gedeckt wären.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Der Teil der Straße, der zur Gemeinde Roggentin gehört, geht aus der beigefügten Flurkarte hervor.
Es ist der Teil zwischen Abzweig der Straße zum Sandtagebau bis zum Ortseingang. Hier müsste geprüft werden, ob die Kreuzung Straße nach Fresendorf/ Eichenallee/ Am Wald gleich mit betrachtet werden sollte oder direkt an der Ortstafel das Bauende liegen soll.
Gemarkung Fresendorf, Flur 1, Flurstück 79 und 126
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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493,4 kB
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