BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/048/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Erschließung der Industrie- und Gewerbeflächen im Bereich des B-Planes Nr. 3 der Gemeinde Roggentin Straße Zum Bornkoppelweg selbst sowie die Planstraßen X und Y zur Erschließung der weiteren Flächen ist vorbereitungsseitig soweit fortgeschritten, dass die Ausschreibung vorbereitet wird.

Dem Fördermittelgeber LFI M-V liegen inzwischen alle Unterlagen vor, sodass der Zuwendungsbescheid angekündigt worden ist. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn liegt bereits seit letztem Jahr vor, setzte allerdings die baufachliche Prüfung voraus. Diese Z-Bau-Prüfberichte sind erst jetzt vom Straßenbauamt Stralsund und dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt M-V eingegangen. Damit kann und sollte ausgeschrieben werden.
Es ist mit 60% Förderung von den förderfähigen Kosten zu rechnen.

Das beauftragte Planungsbüro iplan nord GmbH (vormals Ingenieurbüro rn Meyer) erarbeitet aktuell die Leistungsverzeichnisse.

Die Erschließungsmaßnahme geht von insgesamt drei Abschnitten aus:

Zum Bornkoppelweg, Planstraße X und Planstraße Y

Der 1. BA wird die Straßen Zum Bornkoppelweg und Planstraße X umfassen, der 2. BA die Planstraße Y.

Beide Bauabschnitte sollen zusammen ausgeschrieben werden, um nicht zwei unterschiedliche Baufirmen im Baufeld zu haben. Die Ausschreibung wird öffentlich erfolgen.

Die Ausführung des 2. BAs ist für 2020/ 2021 geplant. Baubeginn für den 1. BA soll Ende Juli/ Anfang August 2019 sein. Dementsprechend ist mit einer voraussichtlichen Fördermittelsumme für dieses Jahr von 600.000 € zu rechnen.

Mit folgenden voraussichtlichen Baukosten wurde der Fördermittelantrag Mitte 2018 gestellt:

Zum Bornkoppelweg              810.000 €

Planstraße X              1.030.000 €

Planstraße Y              720.000 €

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Die Summe der voraussichtlichen Baukosten beträgt damit brutto               2.560.000 €

Damit beträgt die voraussichtliche Fördergeldsumme               1.536.000 €.

 

Die Kostenberechnung im Ergebnis der Leistungsphase 3/ 4 (Datum 19.03.2019) hat allerdings noch etwas höhere Baukosten ergeben (eine Löschwasserzisterne ist hinzugekommen, Preisentwicklung ansteigend).

Zum Bornkoppelweg              910.000 €

Planstraße X              1.406.000 €

Planstraße Y              820.000 €

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Die Summe der voraussichtlichen Baukosten beträgt damit brutto               3.136.000 €

Damit beträgt die voraussichtliche Fördergeldsumme               1.881.600 €.

Diese aktuellen Zahlen wurden im vom Amt Carbäk eingereichten Finanzierungsplan berücksichtigt.

Wie hoch der Zuwendungsbescheid nun tatsächlich ausfallen wird, muss abgewartet werden.

 

Um die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes während der Bauausführung zu überwachen und deren Einhaltung einzufordern, müssen diese Leistungen an einen SiGeKoordinator beauftragt werden. Dazu sollten drei Büros angefragt werden.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 06. Mai 2019, dass der Bürgermeister und sein Stellvertreter bevollmächtigt werden, den Zuschlag für die Erschließung der Industrie- und Gewerbeflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 3 der Gemeinde Roggentin beidseitig der Straße Zum Bornkoppelweg, 1. BA und 2. BA, auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen und den entsprechenden Auftrag zu unterschreiben. Dabei umfasst der 1. BA die Straße Zum Bornkoppelweg und die Planstraße X und der 2. BA die Planstraße Y.

Mit dem 1. BA ist in diesem Jahr zu beginnen, der 2. BA soll erst im Jahr 2020 begonnen werden.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 06. Mai 2019, dass

für die Leistungen des Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) drei Büros angefragt werden und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt wird. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Roggentin sind auf dem Produktkonto 54100.0960000/ 7853200 stehen noch 2.430.724,98 € zur Verfügung. Davon müssen noch die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Unterstand und den Fahrradanlehnbügeln nahe der Bushaltestelle Am Wald bezahlt werden – ca. 15.100 €.

Damit stehen für die Erschließung der Gewerbeflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 3 der Gemeinde Roggentin noch rd. 2.415.000 € für das Jahr 2019 zur Verfügung.

Die Baukosten für beide Bauabschnitte betragen voraussichtlich brutto 3.136.000 €. Dazu muss ein Sicherheitszuschlag von etwa 10 % gerechnet werden; das Submissionsergebnis wird mehr Klarheit bringen.

Des Weiteren fallen noch Honorarkosten für die Planung und Bauüberwachung an, für Leistungen SiGeKo und für die ergänzenden Baugrunduntersuchungen, voraussichtlich 200.000€.

Der Finanzbedarf könnte sich also auf insgesamt (2019 bis 2021) ca. 4.000.000 € belaufen und bedeutet einen Mehrbedarf zum Planansatz in Höhe von ca. 1.585.000 € .

Andererseits ist in 2019 mit einer Fördersumme von 600.000 € zu rechnen und spätestens in 2021 mit dem Rest, voraussichtlich mit 1.281.600 €.

 

Im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Roggentin sind auf dem Produktkonto 54100.233100/ 6816620 bereits Fördermittel in Höhe von 1.260.000 € geplant, deren Summe sich um 621.600 € erhöhen könnte bei Anrechnung aller Baukosten (3.136.000 €) als förderfähig.

 

Damit würde der Eigenanteil der Gemeinde einschl. der Baunebenkosten ca. 2.118.400 € betragen (zuzgl. der 1. Honorarrechnung aus dem Jahr 2018 und den Kosten für die Vermessung).

 

Die Differenzbeträge sowohl bei den Ausgaben (ca. 1.585.000 €) als auch bei den Fördermitteln (ca. 621.600 €) müssen entsprechend der tatsächlichen Bauaufträge im Ergebnis Ausschreibung und des Zuwendungsbescheides bei der Haushaltsplanung 2020/ 2021 berücksichtigt werden.

 

Der voraussichtliche Stand der liquiden Mittel zum Ende des Haushaltsjahres 2019 beträgt nach der Planung zum Nachtragshaushalt 2018/ 2019     1.157.791 €.

Bei Ausweisung der Fördermittel in Höhe von 60% aller Baukosten wäre die Finanzierung gesichert.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Gemeindeeigene Flächen beidseitig der Straße Zum Bornkoppelweg sowie die Straße Zum Bornkoppelweg selbst.

 

 

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