BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/AVK/146/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Axel Zimmermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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06.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 i der Hauptsatzung der Gemeinde Poppendorf
- bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister
- ab 100,00 € die Gemeindevertretung
Am 24.01.2019 ging eine Geldspende i. H. v. 1.000,00 € von der Yara GmbH & Co. KG ein, welche für die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Poppendorf verwendet werden soll.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.05.2019 die Annahme der unter Nr. 1 aufgeführten Geldspende im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von
1 Yara GmbH & Co. KG 1.000,00 € zur Förderung des
Brandschutzes
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeitig wird die Spende auf dem Verwahrkonto 12600.379910 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf wird die Geldspende zur Verwendung in 2019 auf das Produktkonto 12600.462900 (sonstige laufende Erträge) und dem dazugehörigen Aufwandskonto, Teilhaushalt 2 umgebucht.
Nicht zweckgebundene und nicht verbrauchte Spenden werden ins nächste Jahr vorgetragen.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine