BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/038/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf am 06.03.2019 wurden verschiedene Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 und 2 der einzelnen Straßenabschnitte zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert.

r den Ausbau der Straße Am Wiesengrund ist das Ingenieurbüro Krüger & Sell GbR angefragt worden und hat einen Vertragsentwurf vorgelegt, allerdings ohne Honorarermittlung.

Die Kostenschätzung wird im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphase 2 vorgelegt.

Das Angebot basiert auf der HOAI 2013, geht von der Honorarzone III Mindestsatz (da in der Ortslage) aus und 4 % Nebenkosten. Es muss mit einem Honorar von etwa brutto 8.000 gerechnet werden.

 

Außerdem ssen eine Entwurfsvermessung und eine Baugrunduntersuchung vorgenommen werden.

Anders als bei einer reinen Ortsverbindungsstraße muss hier als Grundlage der Planung ein Lage- und Höhenplan mit Aufnahme der Grundstückszufahrten, Schächte und Bordhöhen erfolgen.

(Bei der weiteren Bearbeitung einer Ortsverbindungsstraße wird aber ebenfalls eine Vermessung nötig.)

Entwurfsvermessung

Folgende Büros wurden angefragt:

  • Andreas Golnik,
  • Ingenieurvermessung Sven Krumpholz und
  • ÖbVi Jörg Dubbert

Die Angebote liegen noch nicht alle vor. Es muss hier mit Kosten von etwa 1.450 € gerechnet werden.

 

Baugrunduntersuchung

Folgende Büros wurden angefragt:

  • IB.M-Geotechnik,
  • Heiden Labor und
  • Ingenieurro W. Seidler.

Die Angebote liegen noch nicht alle vor. Es muss hier mit Kosten von etwa 2.200 gerechnet werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 08. Mai 2019, dass der Bürgermeister und sein Stellvertreter den Ingenieurvertrag zum Ausbau der Straße Am Wiesengrund in Pastow mit dem Ingenieurbüro Krüger & Sell GbR für die Leistungsphasen 1 und 2 unterschreiben sollen.

Des Weiteren sollen der Bürgermeister und sein Stellvertreter die Zuschläge für die Entwurfsvermessung und Baugrunduntersuchung auf das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot erteilen und die entsprechenden Aufträge unterschreiben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten müssen im Teilhaushalt 2 auf dem Produktkonto 54100.0960000/ 7853200 verbucht werden. Auf diesem Produktkonto stehen aktuell 637.849,06 € zur Verfügung, davon sind                   129.616,75 € Haushaltsreste.

Die Gemeinde hat für dieses Jahr bisher den Ausbau des Haubenweges geplant, für den noch mit Kosten von 320.000 € (vorbehaltlich des Submissionsergebnisses) sowie mit Fördermitteln in Höhe von 160.000 € gerechnet werden kann.

 

Außerdem müssen über dieses Produktkonto die Leistungsphasen 1 und 2 sowie die Entwurfsvermessung und bei Bedarf die Baugrunduntersuchung für die Vorbereitung von mehreren Straßen bezahlt werden (Beschluss vom 06.03.2019) und, sofern die Gemeindevertretung den Beschluss fasst, die Wartefläche mit Durchlass in Teschendorf Ausbau an der Bushaltestelle.

 

Mittel gesamt:               637.849,06 €

dav. Haubenweg -               320.000,00

 Öftenhäven-Ri. Groß Kussewitz -              11.000,00 €

Öftenhäven – Steinfeld -               18.000,00 €

Wartefläche mit Durchlass              15.000,00 €

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Restsumme =              273.849,06 €             

 

Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 11.650 € für die Leistungsphasen 1 und 2, die Entwurfsvermessung sowie die Baugrunduntersuchung sind gedeckt.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Gemarkung Pastow, Flur 2, Flurstücke 5/4, 6/23, 6/28, 143 und 153

 

 

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