BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/040/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Auftragsvergaben für die Vorbereitung "Ausbau Ortsverbindungsstraße Ikendorf Richtung Kösterbeck"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Broderstorf
|
Entscheidung
|
|
|
08.05.2019
| |||
|
03.07.2019
| |||
●
Bereit
|
|
Gemeindevertretung Broderstorf
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf am 06.03.2019 wurden verschiedene Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 und 2 der einzelnen Straßenabschnitte zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert.
Für den Ausbau der Ortsverbindungsstraße von Ikendorf Richtung Kösterbeck bis zur Gemarkungsgrenze ist das Ingenieurbüro iplan nord GmbH (vormals Ingenieurbüro Jörn Meyer) angefragt worden. Herr Meyer hat ein Honorarangebot, basierend auf der HOAI 2013 und einer groben Kostenschätzung (netto 1.061.810 €), eingereicht.
Er geht von der Honorarzone II Mindestsatz aus, Nebenkosten werden nicht gesondert in Ansatz gebracht. Bei den beiden Leistungsphasen wurden die Ansätze leicht reduziert.
Damit beläuft sich das vorläufige Honorar auf gerundet brutto 16.700 €.
Da für diese Straße bereits eine Vermessung aus dem Jahr 2008 vorliegt (war in Vorbereitung der Entwässerungsplanung entlang der Straße gemacht worden), kann auf diese zurückgegriffen werden und es ist aktuell keine neue erforderlich.
Ein Baugrundgutachten liegt aus dem Jahr 2009 vor, das ebenfalls verwendet werden kann. Im Zuge der weiteren Bearbeitung ist hier sicher eine neue Beprobung des Asphalts erforderlich, um die nach den neuen Vorschriften zu prüfenden Parameter abzuklären (Asbest, Phenole).
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 26. Juni 2019, dass der Bürgermeister und sein Stellvertreter bevollmächtigt werden, den Ingenieurvertrag zum Ausbau der Ortsverbindungsstraße von Ikendorf Richtung Kösterbeck bis zur Gemarkungsgrenze mit dem Ingenieurbüro iplan nord GmbH für die Leistungsphasen 1 und 2 zu unterschreiben, Basis ist das Honorarangebot vom 15.04.2019.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten müssen im Teilhaushalt 2 auf dem Produktkonto 54100.0960000/ 7853200 verbucht werden. Auf diesem Produktkonto stehen aktuell 637.849,06 € zur Verfügung, davon sind 129.616,75 € Haushaltsreste.
Die Gemeinde hat für dieses Jahr bisher den Ausbau des Haubenweges geplant, für den noch mit Kosten von 320.000 € (vorbehaltlich des Submissionsergebnisses) sowie mit Fördermitteln in Höhe von 160.000 € gerechnet werden kann.
Außerdem müssen über dieses Produktkonto die Leistungsphasen 1 und 2 sowie die Entwurfsvermessung und bei Bedarf die Baugrunduntersuchung für die Vorbereitung von mehreren Straßen bezahlt werden (Beschluss vom 06.03.2019) und, sofern die Gemeindevertretung den Beschluss fasst, die Wartefläche mit Durchlass in Teschendorf Ausbau an der Bushaltestelle.
Mittel gesamt: 637.849,06 €
dav. Haubenweg - 320.000,00 €
Öftenhäven-Ri. Groß Kussewitz - 11.000,00 €
Öftenhäven – Steinfeld - 18.000,00 €
Am Wiesengrund - 11.650,00 €
Am Dorfteich und Kösterbecker Str. 57.750,00 €
Ausbau Alte Schulstraße 30.000,00 €
Wartefläche mit Durchlass 15.000,00 €
-------------------------------------------------------------------------
Restsumme = 174.449,06 €
Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 16.700,00 € für die Leistungsphasen 1 und 2 sind gedeckt.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Gemarkung Ikendorf, Flur 1, Flurstück 330
