BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/042/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat in ihrer Sitzung am 06.03.2019 den Beschluss gefasst, die Deckenerneuerung im Gewerbegebiet Pastow-Neuendorf für die Mecklenburger Straße planerisch vorbereiten zu lassen.

Leider wurde bei der Vorlage nicht bedacht, dass die Straße nach der Kreuzung mit dem Neuendorfer Weg bereits Am Handelspark heißt. Gerdae der 1. Teil der Straße Am Handelspark zwischen Kreuzung mit dem Neuendorfer Weg und bis zur Kurve/ Zufahr zum Hotel Ibis Budget weist viele Schäden auf.

Außerdem soll der Teil der Mecklenburger Straße in Richtung Wohngebiet nicht betrachtet werden. 

Herr Meyer vom Planungsbüro rn Meyer, seit 01.01.2019 heißt das Büro iplan Nord GmbH, hat sich die Baustrecke bereits angesehen und dabei fiel der Irrtum auf und soll nun korrigiert werden.

Die Strecke der zu sanierenden Fahrbahn ist auf der anliegenden Flurkarte gelb markiert.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 08. Mai 2019 folgende Neufassung des Beschlusses zum selben Thema vom 06.03.2019:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 08. Mai 2019 die Deckenerneuerung in der Mecklenburger Straße und der Straße Am Handelspark entsprechend Markierung auf beiliegender Flurkarte im Gewerbegebiet Pastow-Neuendorf vom Ingenieurbüro iplan nord GmbH (vormals Ingenieurbüro Jörn Meyer) vorbereiten zu lassen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Ingenieurvertrag zu unterschreiben, sofern er auf der HOAI 2013 basiert.

Im Vorfeld ist ein Baugrundgutachten zu beauftragen. Dafür sind drei Baugrundlabore zur Angebotsabgabe aufzufordern. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt.

 

Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf, den Beschluss GV 03/06/2019 vom 06.03.2019 aufzuheben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Broderstorf sind für das Jahr 2019 auf dem Produktkonto 54100.5233800 für Bankettreparaturen und sonstige Straßenreparaturen 30.000 € geplant.

Dazu kommt noch ein Haushaltsrest aus dem Jahr 2018 in Höhe von 44.278,94 €, sodass insgesamt Mittel in Höhe von rd. 74.000 € für dieses Jahr zur Verfügung stehen.

Davon ist der überwiegende Teil der Mittel verplant, aber rd. 10.000 € für stehen die Vorbereitung in diesem Jahr zur Verfügung:

Mittel gesamt              74.000,00 €

dav. Bankett-IS              40.640,00 €

        Grabenertüchtigung              11.630,00 €

        DE Gewerbegebiet              10.000,00 €

        Borde Hundsbarg              5.150,00 €

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Restmittel              6.580,00 €

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Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstück 198/5 und 185/2,

Gemarkung Pastow, Flur 2, Flurstück 223/2

 

 

 

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Anlagen

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