BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/043/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Inzwischen liegt die Ausführungsplanung für den Haubenweg (Los 2) und den Kreuzungsausbau    (Los 1) vor und das Straßenbauamt Stralsund hat beide Lose zusammen öffentlich ausgeschrieben, wobei die Gemeinde Broderstorf Auftraggeber für das Los 2 wird. Bei der gemeinsamen Ausschreibung geht es vorrangig darum, dass nicht losweise vergeben werden soll, um nicht evtl. zwei Baufirmen vor Ort zu haben.

Die Ausschreibung wurde über das Portal Bund.de veröffentlicht.

Die Submission findet am 24.04.2019 um 09:30 Uhr im Straßenbauamt Stralsund statt.

Die Bindefrist endet am 10.05.2019. Bis zu diesem Termin müssen in der Regel (ansonsten Verlängerung) also der Auftrag erteilt und die Absageschreiben an die nicht berücksichtigten Bieter verschickt sein. Die Bauausführung ist vom 03.06.2019 bis zum 15.11.2019 geplant.

Der Ausbau des Haubenweges wird unter Vollsperrung ausgeführt. Für den Kreuzungsausbau soll jeweils eine Fahrspur gesperrt werden. Für die Bauarbeiten wird vorwiegend die Ferienzeit genutzt.

 

Zum Zeitpunkt der Gemeindevertretersitzung wird das Submissionsprotokoll vorliegen und voraussichtlich auch der Vergabevorschlag auf der Grundlage der Angebotsprüfungen.

Die Kostenberechnung für das Los 1 beläuft sich auf brutto 280.000 €. Hinzu kommen noch Baunebenkosten von voraussichtlich brutto 16.000 €.

 

Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn liegt vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V vor. Der Fördermittelbescheid ist nach Information der Bearbeiterin vom Straßenbauamt Stralsund geschrieben, allerdings dauert es noch wegen der Unterschrift, bis er ausgereicht wird. Die Fördermittelsumme beträgt 160.000 €. Diese Summe kann auch bei höheren Ausgaben nicht erhöht werden. Es ist von einem Fördersatz von 50% der förderfähigen Ausgaben ausgegangen worden. Die bereits bezahlte Baugrunduntersuchung ist beispielsweise förderfähig.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 08. Mai 2019, den Zuschlag für den Ausbau des Haubenweges auf das im Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung erzielte wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den entsprechenden Auftrag zu unterschreiben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten müssen im Teilhaushalt 2 auf dem Produktkonto 54100.0960000/ 7853200 verbucht werden. Auf diesem Produktkonto stehen aktuell 637.849,06 € zur Verfügung, davon sind                   129.616,75 € Haushaltsreste.

Die Gemeinde hat für dieses Jahr bisher den Ausbau des Haubenweges geplant, für den noch mit Kosten von 320.000 € (vorbehaltlich des Submissionsergebnisses) sowie mit Fördermitteln in Höhe von 160.000 € gerechnet werden kann.

 

Außerdem müssen über dieses Produktkonto die Leistungsphasen 1 und 2 sowie Baugrunduntersuchungen für die Vorbereitung von mehreren Straßen bezahlt werden (Beschluss vom 06.03.2019).

 

Die Finanzierung ist gesichert.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 74/4 sowie die Bestimmungen des Notarvertrages vom 08.02.2018 über den Flächentausch in Zusammenhang mit dem Ausbau des Haubenweges und der Kreuzung

 

 

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