BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/037/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Auftragserteilungen für die Vorbereitung "Ausbau Ortsverbindungsstraße Öftenhäven-Steinfeld"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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08.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf am 06.03.2019 wurden verschiedene Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 und 2 der einzelnen Straßenabschnitte zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert.
Für den Abschnitt Ausbau der Ortsverbindungsstraße von Öftenhäven - Steinfeld ist das Ingenieurbüro VEAPLAN angefragt worden und hat einen Vertragsentwurf mit Honorarermittlung vorgelegt. Die Baustrecke beträgt rd. 1.700 m
Das Angebot basiert auf der HOAI 2013, geht von der Honorarzone II Mindestsatz aus und 5 % Nebenkosten. Das Honorar beläuft sich auf vorläufig brutto 13.880,04 €
Außerdem muss eine Entwurfsvermessung vorgenommen werden, für die das IB VEAPLAN folgende Vermessungsbüros angefragt hat:
Sperlich und Fröhlich GbR,
Andreas Golnik und
Hansch & Bernau.
Die Angebote liegen bereits mit folgendem Ergebnis vor:
Sperlich und Fröhlich GbR brutto 4.403,00 €
Andreas Golnik brutto 3.986,50 €
Hansch & Bernau brutto 5.890,50 €
Damit hat das Vermessungsbüro Andreas Golnik das wirtschaftlich günstigste Angebot vorgelegt.
Eine Baugrunduntersuchung wird für die beiden 1. Leistungsphasen nicht benötigt, es wird von Annahmen zur Baugrundverbesserung ausgegangen. Allerdings muss der Baugrund auf jeden Fall für die weiteren Planungsphasen untersucht werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 08. Mai 2019, dass der Bürgermeister und sein Stellvertreter den Ingenieurvertrag zum Ausbau der Straße von Öftenhäven bis Steinfeld mit dem Ingenieurbüro VEAPLAN ROSTOCK GbR für die Leistungsphasen 1 und 2 unterschreiben sollen.
Des Weiteren sollen der Bürgermeister und sein Stellvertreter den Auftrag für die Entwurfsvermessung an das Vermessungsbüro Andreas Golnik (ÖbVI) für die geplante Ausbaustrecke erteilen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten müssen im Teilhaushalt 2 auf dem Produktkonto 54100.0960000/ 7853200 verbucht werden. Auf diesem Produktkonto stehen aktuell 637.849,06 € zur Verfügung, davon sind 129.616,75 € Haushaltsreste.
Die Gemeinde hat für dieses Jahr bisher den Ausbau des Haubenweges geplant, für den noch mit Kosten von 320.000 € (vorbehaltlich des Submissionsergebnisses) sowie mit Fördermitteln in Höhe von 160.000 € gerechnet werden kann.
Außerdem müssen über dieses Produktkonto die Leistungsphasen 1 und 2 sowie die Entwurfsvermessung und bei Bedarf die Baugrunduntersuchung für die Vorbereitung von mehreren Straßen bezahlt werden (Beschluss vom 06.03.2019).
Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 18.000 € für die Entwurfsvermessung sowie die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß vorläufigem Honorarangebot sind gedeckt.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Gemarkung Öftenhäven, Flur 1, Flurstück 75/3 und
Gemarkung Steinfeld, Flur 1, Flurstück 127
