BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/059/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin hat in Ihrer Sitzung am 11.03.2019 über die Stellungnahmen zum Vorentwurf beraten, den Entwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Gem. § 2 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Broderstorf im Rahmen der nachbarschaftlichen Abstimmung um Stellungnahme zum Entwurf der 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Roggentin gebeten.

 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde in der Fassung der 1. Änderung soll erneut geändert werden. Ziel ist die grundsätzliche Überprüfung der Aktualität der Darstellungen, die Ausweisung neuer Wohnbauflächen sowie die Übernahme der Berichtigung der Darstellungen, die sich aus verschiedenen Änderungen von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren ergeben haben.

 

Weiterhin beabsichtigt die Gemeinde Roggentin die Lagegunst der Grundstücke im westlichen Gemeindegebiet zwischen der Bahnlinie und der Autobahn A19 zu nutzen, um dort Sondergebietsflächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen darzustellen.

 

Die Nachfrage im Hinblick auf Grundstücke für den Wohnungsbau ist in der Gemeinde Roggentin unverändert hoch. Derzeit stehen in der Gemeinde keine Grundstücke für den Wohnungsbau zur Verfügung. Der aus der Gemeinde Roggentin selbst bestehende Bedarf an Wohnungen für die Mitarbeiter der im Gemeindegebiet ansässigen Unternehmen sowie auch die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt im angrenzenden Oberzentrum Hansestadt Rostock führen zu dringenden Handlungsbedarf.

Dies spiegelt sich in der beschlossenen Fortschreibung des Stadt Umland Entwicklungsrahmens Rostock wider. Hier wird der Gemeinde ein Entwicklungskontingent „Grundbedarf“ 44 WE und ein „Entwicklungskontingent“ von 43 WE zugebilligt.

 

Einhergehend mit der gewachsenen Einwohnerzahl hat die Gemeinde Roggentin in den zurückliegenden Jahren in die erforderliche Infrastruktur investiert. Hier sind insbesondere der entstandene Gesundheits-Campus und das Ärztehaus zu nennen. Die Gemeinde beabsichtigt weitere Investitionen.

 

Die sonstigen Darstellungen, Kennzeichnungen und Nachrichtlichen Übernehmen des Flächennuntzungsplans sollen auf ihre Aktualität hin überprüft und ggf. geändert werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2019, dem Entwurf zur 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Roggentin im Rahmen der Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB ohne Einwände und Bedenken zuzustimmen.

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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