BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/061/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Der Antragsteller Landwirtschaftsbetrieb Dr. Markus Kampf vertreten durch Herrn Dr. Markus Kampf, Am Storchennest 8, 18184 Broderstorf, OT Teschendorf beantragt den Abriss des vorhandenen Wirtschaftsgebäudes und den Neubau eines Mehrzweckgebäudes, einer abflusslosen Grube und einer höhenmäßigen Anpassung der Zuwegung zum Gutshaus auf dem Grundstück in der  

 

Gemarkung: Teschendorf                     Flur: 1                     Flurstück: 238, 273.

 

Antragseingang im Amt: 15.04.2019                                    Fristende gemäß § 36 BauGB: 15.06.2019

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Gemeinde Broderstorf. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Einzelanlage (unbewegliche Kulturdenkmale), die dem Denkmalschutz unterliegen ausgewiesen und als Sondergebiet gekennzeichnet.

 

Das vorhandene südlich vom Gutshaus gelegen baufällige Nebengebäude mit diversen Anbauten -ehemals Pferdestall- ist Teil der denkmalgeschützten Gutsanlage in Teschendorf. Eine eventuelle Sanierung ist aufgrund der Baufälligkeit nicht wirtschaftlich.r die gewünschte Nutzung benötigt der Bauherr u.a. einen großen und hohen stützenfreien Raum. Zur Realisierung des gewünschten Raumbedarfes wären umfangreiche Änderungen der statischen Tragkonstruktion oder erhebliche Kompromisse in der gewünschten Nutzbarkeit des umgebauten Gebäudes erforderlich.

 

In einem Vor-Ort-Termin mit der zuständigen Mitarbeiterin der unteren Denkmalbehörde wurde das Projekt im Vorentwurf vorgestellt.

 

Geplant ist der komplette Abriss des Gebäudebestandes des baufälligen Nebengebäudes einschließlich aller Anbauten und der Neubau eines Mehrzweckgebäudes. Im ersten Bauabschnitt soll das Gebäude errichtet und das EG komplett ausgebaut werden. Im zweiten Bauabschnitt ist der Ausbau im OG geplant.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 DSchG M-V sind Eigentümer, Besitzer und Unterhaltungspflichtige von Denkmalen verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht in Stand zu setzen, zu erhalten und pfleglich zu behandeln.

Wer Denkmale beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern will, bedarf der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde laut § 7 Abs. 1 Nr.1 DSchG M-V.

 

Gemäß der Verordnung über den Denkmalbereich „Gutshof Teschendorf“ handelt es sich bei dem Rest des früheren Pferdestalles um kein Einzeldenkmal, dennochllt es in den Denkmalbereich (siehe Anlage).

 

Nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krahn-Schulze von der unteren Denkmalschutzbehörde ist eine Versagung zum Abriss nicht möglich, da es sich nicht um ein Einzeldenkmal handelt.

Der Neubau muss sich dennoch denkmalpflegerisch mit historischen Strukturen einfügen.

Des Weiteren bedarf der Abriss im Denkmalbereich einer denkmalrechtlichen Genehmigung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in Ihrer Sitzung am 08.05.2019, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Abriss des vorhandenen Wirtschaftsgebäudes und Neubau eines Mehrzweckgebäudes, einer abflußlosen Grube und höhenmäßige Anpassung und Zuwegung zum Gutshaus des Antragstellers Landwirtschaftsbetrieb Dr. Markus Kampf, Am Storchennest 8, 18184 Broderstorf OT Teschendorf auf dem Grundstück in der Gemarkung Teschendorf, Flur 1, Flurstücke 273 und 238 zu erteilen

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

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Anlagen

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