BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HAU/099/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 KV M-V ( Anlage 1 ) bestimmt die Gemeindevertretung die Stellvertretung des Bürgermeisters durch Wahl zweier Personen, die den Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung vertreten.

 

Es bestehen folglich die Möglichkeiten, dass sich ein oder mehrere Bewerber zur Wahl stellen.

 

Gibt es nur einen Bewerber, ist gemäß § 40 Abs. 1 S.2 KV M-V gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält (hier: mind. 5 Stimmen).

Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden, wird über denselben Kandidaten erneut abgestimmt (hier: ebenfalls mind. 5 Stimmen).

 

Verpasst der Kandidat 2 Mal die Mehrheit, dann ist in der konstituierenden Sitzung kein stellvertretender Bürgermeister gewählt. Die Wahl wird in einer späteren Sitzung wiederholt und es kann sich wieder jedes Mitglied der Gemeindevertretung zur Wahl stellen.

 

Gibt es mehrere Bewerber, ist ebenfalls gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält (hier: mind. 5 Stimmen). Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden, wird über dieselben Kandidaten erneut abgestimmt (hier: ebenfalls mind. 5 Stimmen).

 

Wenn wieder kein Kandidat gewählt ist, dann erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmzahl im 2. Wahlgang. Hier gilt ebenfalls: wer die meisten Stimmen erhält, ist gewählt.

 

Gemäß § 40 Abs. 1 S.5 KV M-V ist die Reihenfolge der Stellvertretung ist mit der Wahl festzulegen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf wählt in ihrer Sitzung am 24.06.2019

 

Frau/Herr………………………………………….. zum 1.Stellvertreter/in des Bürgermeisters.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf wählt in ihrer Sitzung am 24.06.2019

 

Frau/Herr………………………………………….. zum 2.Stellvertreter/in des Bürgermeisters.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

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Anlagen

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