BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HAU/118/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Gemäß der Kommunalverfassung M-V- § 136 Abs. 1 - 3 ( Anlage 1) ist in jedem Amt ein Rechnungsprüfungsausschuss nach dem Kommunalprüfungsgesetz zu bilden.

 

In der Hauptsatzung der Gemeinde Poppendorf § 5 Abs. 4 werden die mit dem Rechnungsprüfungsausschuss verbundenen Aufgaben dem Amt Carbäk übertragen.

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Carbäk regelt, dass für den Rechnungsprüfungsausschuss keine Verhinderungsvertreter gewählt werden.

 

In der jetzigen Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses ist Frau Diana Schmidt als sachkundige Einwohnerin für die Gemeinde Poppendorf tätig.

Frau Schmidt hat sich bereit erklärt, auch in der kommenden Legislaturperiode weiterhin als sachkundige Einwohnerin im Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäkr die Gemeinde Poppendorf mitzuwirken.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag :

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 24.06.2019

Frau Diana Schmidt……

als sachkundige Einwohnerin der Gemeinde Poppendorf für den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk vorzuschlagen.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

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Anlagen

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