BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HAU/120/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Die Gemeinde Poppendorf ist Mitglied in verschiedenen Verbänden.

Im Einzelnen hier genannt:

 

-Wasser-und Bodenverband „Untere Warnowküste“

-Zweckverband Wasser Abwasser Rostock-Land

-Kommunaler Anteilseignerverband Ostseeküste E.DIS AG

 

An den Verbandsversammlungen nimmt in der Regel der Bürgermeister teil.

Im Verhinderungsfall des Bürgermeisters oder seines Stellvertreters sollte ein Vertreter des Amtes

die Interessen und Rechte der Gemeinde Poppendorf in den Verbandsversammlungen vertreten.

Dazu muss den Vertretern des Amtes eine Vollmacht der Gemeinde erteilt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf bevollmächtigt in ihrer Sitzung am 24.06.2019

 

die Amtsvorsteherin/ den Amtsvorsteher des Amtes Carbäk,

die leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Carbäk und

den Leiter Bau, Entwicklungs- und Liegenschaftsamt des Amtes Carbäk

 

die Interessen und Rechte der Gemeinde Poppendorf in allen folgenden Verbandsversammlungen

des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnowküste“

des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land und

des Kommunalen Anteilseignerverbandes Ostseeküste E.DIS AG

 

im Verhinderungsfall des Bürgermeisters oder seines Stellvertreters zu vertreten.

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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