BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HAU/120/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Vollmachtserteilung zur Vertretung des Bürgermeisters an Verbandsversammlungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Sitzungsmanagement
- Bearbeiter:
- Heidrun Medenwald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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24.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeinde Poppendorf ist Mitglied in verschiedenen Verbänden.
Im Einzelnen hier genannt:
-Wasser-und Bodenverband „Untere Warnowküste“
-Zweckverband Wasser Abwasser Rostock-Land
-Kommunaler Anteilseignerverband Ostseeküste E.DIS AG
An den Verbandsversammlungen nimmt in der Regel der Bürgermeister teil.
Im Verhinderungsfall des Bürgermeisters oder seines Stellvertreters sollte ein Vertreter des Amtes
die Interessen und Rechte der Gemeinde Poppendorf in den Verbandsversammlungen vertreten.
Dazu muss den Vertretern des Amtes eine Vollmacht der Gemeinde erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf bevollmächtigt in ihrer Sitzung am 24.06.2019
die Amtsvorsteherin/ den Amtsvorsteher des Amtes Carbäk,
die leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Carbäk und
den Leiter Bau, Entwicklungs- und Liegenschaftsamt des Amtes Carbäk
die Interessen und Rechte der Gemeinde Poppendorf in allen folgenden Verbandsversammlungen
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnowküste“
des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land und
des Kommunalen Anteilseignerverbandes Ostseeküste E.DIS AG
im Verhinderungsfall des Bürgermeisters oder seines Stellvertreters zu vertreten.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.