BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/076/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Das vorgesehene Plangebiet befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage gehört nicht zu den nach § 35 BauGB privilegierten Vorhaben. Zur Realisierung ist ein Bebauungsplan erforderlich.

Die Gemeinde Dummerstorf verfügt über einen rechtswirksamen Teil-Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinde Kavelstorf. Im Rahmen der gegenwärtig erfolgenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplan der Gemeinde Dummerstorf wird die Ausweisung der Plangebietsflächen des B-Plans Nr. 22 in Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage geändert.

 

Ziele der Planung sind die Beseitigung der noch vorhandenen Versiegelungen und die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Fesetzung der Nutzung des Plangebiets als sonstiges Sondergebiet.

Die Flächen der ehemaligen Betonmischanlage stehen seit über 10 Jahren leer. Eine Beseitigung und Beräumung dieser Bebauung sowie eine sinnvolle Nachnutzung stehen im gemeindlichen Interesse.

Die Gemeinde Dummerstorf möchte mit dieser Planung einen weiteren, eigenen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten und somit das Aktionspgrogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung unterstützen.

 

Ein Umweltbericht wird erarbeitet.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.07.2019 dem Vorentwurf über den Bebauungsplan Nr. 22 „Photovoltaikanlage Kavelstorf“ der Gemeinde Dummerstorf im Rahmen der Beteiligung benachbarter Gemeinden gem. § 4 BauGB ohne Hinweise oder Anregungen zuzustimmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

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Anlagen

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