BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/075/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Der zweite überarbeitete Entwurf zur Fortschreibung des Kapitels Stadt-Umland-Raum im Regionalen Raumentwicklungsprogramm vom Planungsverband Region Rostock liegt zur Stellungnahme der Gemeinden vor.

Darin wurde ergänzend geregelt, dass der Regionale Landesplanungsverband nach Beschluss der Verbandsversammlung bei der obersten Landesplanungsbehörde beantragen kann, einen Entwurf im Einvernehmen mit dem Innenministerium für verbindlich erklären zu lassen, wenn innerhalb eines Jahres nach Vorlage eines abstimmungsfähigen Entwurfes zwischen den beteiligten Kommunen keine einvernehmliche Abstimmung zu Stande kam.

Des Weiteren sollen die Kommunen des Stadt-Umland-Raumes verpflichtet werden, ein gemeinsames Wohnungsbauentwicklungskonzept zu beschließen. Bei der Auswahl der infrastrukturell geeigneten Orte sollen dabei verschiedene Ausstattungsmerkmale berücksichtigt werden (z.B. die soziale Infrastruktur).

r den Zeitraum bis 2025 liegt ein Wohnbauentwicklungskonzept vor, in dem das zulässige Maß der Eigenentwicklung und die infrastrukturell geeigneten Orte definiert werden. Die Ortslagen Broderstorf und Roggentin werden darin als infrastrukturell geeignete Ortslagen bestimmt. Die Wohnbauentwicklung ist danach außerdem jährlich zu evaluieren und bei Bedarf fortzuschreiben.

Im Zuge kommunaler Wohnungsneubauplanungen sind außerdem immer auch die infrastrukturellen Voraussetzungen in der Gemeinde zu überprüfen und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Dafür sind Abstimmungen mit den zuständigen Leistungsträgern zu treffen, damit mögliche Erweiterungsbedarfe frühzeitig in die Planung einfließen können.

Weiterhin wurden Änderungen in der Grundkarte vorgenommen. Die an Roggentin, Ikendorf und Teschendorf angrenzende Stadt-Umland-Raum-Grenze wurde erweitert und schließt nun auch die Gemeinde Dummerstorf mit ein.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.07.2019 ihre Stellungnahme (Einwände, Hinweise und/ oder Anregungen) zum zweiten Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes, Kapitel Stadt-Umland-Raum wie folgt:

 

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

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Anlagen

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