BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HBA/248/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Leitung Haupt- und Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Marion Hakelberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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04.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur noch der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 g der Hauptsatzung der Gemeinde Broderstorf
- bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister
- ab 100,00 € die Gemeindevertretung.
Am 15.04.2019 ging eine Sachspende i. H. v. 257,13 € von Kirsten Jantzen ein, welche für die Versorgung des Arbeitseinsatzes der Gemeinde Broderstorf geleistet wurde.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2019 die Annahme der aufgeführten Sachspende im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von
Kirsten Jantzen, Rostocker Chaussee 27, 18184 Broderstorf in Höhe von 257,13 ( Sachspende: Frühjahrsputz 2019 Broderstorf )
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf wird die Sachspende zur Verwendung in 2019 auf das Produktkonto 28100.462900 (sonstige laufende Erträge), Teilhaushalt 1 gebucht.
Gleichzeitig wird die Sachspende auf dem Produktkonto 28100.569900 (Transferforderungen gegen privaten Bereich ) Teilhaushalt1 verbucht.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
- keine
