BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HBA/248/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur noch der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 g der Hauptsatzung der Gemeinde Broderstorf

 

-          bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister

-          ab 100,00 € die Gemeindevertretung.

 

 

Am 15.04.2019 ging eine Sachspende i. H. v. 257,13 € von Kirsten Jantzen ein, welche für die Versorgung des Arbeitseinsatzes der Gemeinde Broderstorf geleistet wurde.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2019 die Annahme der aufgeführten Sachspende im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von

 

Kirsten Jantzen, Rostocker Chaussee 27, 18184 Broderstorf in Höhe von 257,13 ( Sachspende: Frühjahrsputz 2019 Broderstorf )

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf wird die Sachspende zur Verwendung in 2019 auf das Produktkonto 28100.462900 (sonstige laufende Erträge), Teilhaushalt 1 gebucht.

Gleichzeitig wird die Sachspende auf dem Produktkonto 28100.569900 (Transferforderungen gegen privaten Bereich ) Teilhaushalt1 verbucht.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

-          keine

 

 

 

 

 

Loading...