BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HRA/180/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf wurde die Thematik der 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde zurückgestellt und in den Finanzausschuss verwiesen.

 

Folgende Änderungen können beraten werden:

 

  1. Die in der jetzigen Hauptsatzung in § 6 Abs. 2 lit. b) zugrunde gelegte VOL (Vergabeordnung für Dienstleistungen) existiert nicht mehr. Sie wurde nach der Reform der Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene unterhalb der EU-Schwellenwerte r Mecklenburg-Vorpommern laut Anwendungsbefehl mit Rechtskraft zum 01.01.2019 ersetzt durch die Unterschwellenvergabeordnungr die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (UVgO).

 

  1. Zur Debatte steht eine Anpassung der in § 6 Abs. 2 lit. b) festgelegten Wertgrenze auf den Roggentiner Stand, um ein schnelleres, effektiveres Agieren des Bürgermeisters zu ermöglichen.

 

  1. Zudem ist zu beraten, ob die Ende Juni 2019 in Kraft getretene neue Entschädigungsverordnung für Mecklenburg-Vorpommern Auswirkungen auf die Gemeinde Poppendorf haben soll und ggf. in welcher Höhe im § 7.

Sie umfasst höhere Entschädigungssätze u.a. für ehrenamtliche rgermeister, deren Stellvertreter und Gemeindevertreter. Die Höchstsätze sind im Entwurf als Vorschlag verankert, damit die Obergrenze deutlich wird.

Die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung ist dabei von der EntschVO in ihrer bisherigenhe belassen und durch einen Sockelbetrag ergänzt worden.

 

  1. Neuer Abs. 6 des § 7:

Um eine funktionsfähige Feuerwehr zu haben, müssen die Feuerwehrleute trotz Arbeit und Familie bereit sein, ständig zu üben und bei Tag und Nacht gerufen zu werden und ggf. ihr Leben für andere zu riskieren. Nach Brandschutzgesetz M-V haben sie einen Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen bei einem Einsatz. Selten wird dies in Anspruch genommen, da es auch kompliziert ist, alles auszurechnen und im Amt einzureichen und auch sicher bei einem einzelnen Einsatz wenig erscheint.

Daher wird vorgeschlagen, einen pro Einsatz pauschalierten Auslagenersatz an die eingesetzten Feuerwehrleute zu zahlen, und zwar in einer Höhe, die den konkreten Auslagen eines Einsatzes am ehesten entspricht (Benzin, anteilig Waschmittel u. ä.).

Zudem wird vorgeschlagen, jedem aktiven Feuerwehrmann aus o.b. Grund eine Aufwandsentschädigung zu gewähren. Diese wird nicht vom Brandschutzgesetz M-V getragen, sondern von der EntschVO M-V für „andere ehrenamtlich tätige Bürger“, § 17.

Da der Verwaltungsaufwand bei einer monatlichen Feststellung der Einsätze und der aktiven Mitglieder und der folgenden Auszahlung enorm wäre, wird eine halbjährliche Zahlung vorgeschlagen.

 

  1. § 9 wurde um die diverse Sprachform erweitert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 26.08.2019 die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Poppendorf gemäß anliegendem Entwurf mit folgenden Änderungen:

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bedingt durch den Nachtragshaushalt der Gemeinde Poppendorf sind nach Auskunft der betreffenden Fachämter in jeglicher Hinsicht überschüssige Gelder auf den in Betracht kommenden Produktkonten 11101.5011000, 11101.5013000 und 12600.5019000 nicht vorhanden.

 

Bei einem Inkrafttreten des Artikels 1 § 7 der Satzung ab dem 01.01.2020 werden die Ausgaben in der beschlossenen Höhe in den Doppelhaushalt 2020/2021 mit aufgenommen und stehen dann zur Verfügung.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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