BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/093/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung Broderstorf hat in ihrer Sitzung am 06.01.2019 einen Neubau zur Schaffung kommunalen Wohnungseigentums sowie den Abriss des jetzigen Gebäudes im Schwarzen Weg 16-18 Broderstorf beschlossen.

Mit der Vor- und Entwurfsplanung (LPH 1 und 2) wurde das Planungsbüro aib Bauplanung Nord GmbH beauftragt. Die Vorplanung sieht, wie bekannt, zunächst den Bau eines neuen Wohngebäudes (Haus I) im rechten Winkel zum Bestandsgebäude vor und anschließend den Abriss des Bestandsgebäudes mit darauffolgendem Ersatzneubau (Haus II).

 

In der letzten Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Broderstorf am 03.07.2019 wurde beschlossen, die weiteren Planungsleistungen (LPH 3 -9) für die Umsetzung des Vorhabens weiter an aib Bauplanung Nord GmbH zu vergeben, wenn keine vergaberechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

 

Die Prüfung der vergaberechtlichen Vorschriften hat ergeben, dass die weiteren Planungsleistungen ausgeschrieben werden müssen. Laut Kostenschätzung von aib betragen die Kosten für die Realisierung des Vorhabens insgesamt rund 5.300.000,00 EUR (Haus I und II + Abriss Bestandsgebäude). Maßgeblich für die Wahl der richtigen Vergabeart ist der voraussichtliche Gesamtwert der vorgesehenen Leistung (§ 3 VgV). Die weiteren Planungsleistungen sind mit geschätzt 20 % des Gesamtauftragswertes anzurechnen, mithin mit 1.060.000,00 EUR.

Somit übersteigt der geschätzte Auftragswert der Planungsleistungen den derzeitigen Schwellenwert von 221.000,00 EUR, sodass die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) anzuwenden ist.

 

Es erfolgte zunächst die Ausschreibung für die weiteren Planungsleistungen für den Neubau des Hauses I. Die weiteren Planungsleistungen wurden, aufgrund der Dringlichkeit, im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Folgende Planungsbüros wurden beteiligt:

 

1.       Aib Bauplanung Nord GmbH, Rosa-Luxemburg-Straße 14, 18055 Rostock

2.       Bau-Ing. Büro Kruschwitz, Thomas Mann Straße 17, 18055 Rostock

3.       Dipl. Ing. Norbert Reimer, Trotzenburger Weg 2, 18057 Rostock

 

Nach Ablauf der Angebotsfrist am 19.08.2019 haben zwei Planungsbüros ein Angebot abgegeben.

 

1.       Aib Bauplanung Nord GmbH, Rosa-Luxemburg-Straße 14, 18055 Rostock

2.       Bau-Ing. Büro Kruschwitz, Thomas Mann Straße 17, 18055 Rostock

 

Das Planungsbüro Dipl. Ing. Norbert Reimer hat aus Kapazitätsgründen abgesagt.

 

Nach Sichtung und Prüfung der eingereichten Unterlagen wurde anliegender Vergabevorschlag erstellt. -> wird nachgereicht!

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf wird um Zuschlagserteilung für die weiteren Planungsleistungen (LPH 3-9) gebeten.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2019 den Beschluss vom 03.07.2019 (GV 07/09/2019) (weitere Beauftragung von aib Bauplanung Nord GmbH ab Leistungsphase 3) aufzuheben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in Ihrer Sitzung am 04.09.2019 den Zuschlag für die Ausschreibung Planungsleistungen im Leistungsbereich der HOAI (LPH 3-9) für den Neubau Wohnblock Schwarzer Weg – Haus I an

 

 

 

zu erteilen.

 

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden ermächtigt den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Neubau des Wohnblocks (Neubau+Ersatzneubau+Abriss Bestandsgebäude) wurden für den kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 6.000.000,00 EUR im TH 2 auf dem Produktkonto 11401.096000.7852200 eingeplant.

 

Die Kosten im laufenden Haushaltsjahr (2019), wie die weiteren Planungskosten, sind gedeckt im TH 2 auf dem Produktkonto 11401.7852200. Hier stehen noch finanzielle Mittel in Höhe von 641.669,48 EUR zur Verfügung.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Für den Neubau des Hauses I im rechten Winkel zum Bestandsgebäude im Schwarzen Weg 16-18 Broderstorf ist ein Grundstücksankauf oder Grundstückstausch mit dem Amt Carbäk notwendig.

 

 

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